Pressemitteilung

Regierungspräsidium schreibt den Luftreinhalteplan Balingen fort – Umweltzone Balingen wird aufgehoben

Das Regierungspräsidium Tübingen schreibt den Luftreinhalteplan Balingen fort und hebt die Umweltzone auf. Selbst bei konservativer Betrachtung wird der Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) im Jahresmittel weiterhin sicher eingehalten. „Die durch das Land und die Stadt ergriffenen Maßnahmen sind erfolgreich. Die Luftqualität hat sich in Balingen erheblich verbessert.“ so Regierungspräsident Klaus Tappeser.

Zum 17.08.2020 legt das Regierungspräsidium den Planentwurf vor und lädt Bürgerinnen und Bürger ein, sich zu beteiligen.

In Balingen wurde im Jahr 2013 eine Überschreitung des Grenzwertes für Stickstoffdioxid im Jahresmittel gemessen, weshalb 2016 ein Luftreinhalteplan aufgestellt wurde. Die wirksamen Luftreinhalteplanmaßnahmen zeigten ihren Erfolg. Seit 2017 wird der Grenzwert von 40 μg/m³ im Jahresmittel unterschritten: 2017 betrug der Jahresmittelwert 34 µ/m³, 2018 31 µg/m³ und im Jahr 2019 nur noch 28 µg/m³.

Aufgrund dieser erfreulichen Verbesserung der Luftqualität werden mit der ersten Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Balingen die folgenden Maßnahmen zum 01.11.2020 aufgehoben:

M3    Aufhebung der Umweltzone
M4    Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf der gesamten Ortsdurchfahrt der B 27 – Endingen

Aus Lärmschutzgründen plant die Stadt Balingen aktuell, die Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h auf der gesamten Ortsdurchfahrt der B 27 – Endingen beizubehalten. Auch die beiden Maßnahmen der Stadt Balingen, die unabhängig von dem Luftreinhalteplan ergriffen wurden, die Linksabbiegespur auf der B 27 Ortsdurchfahrt Endingen in Fahrtrichtung Rottweil vor der Abzweigung zur Lehrstraße und der Kreisverkehrsplatz an der Wilhelmstraße / Am Spitaltörle, bleiben bestehen.

Die Auswirkung der Aufhebung der Umweltzone wurde gutachterlich von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg untersucht. Dazu wurden konservative Annahmen getroffen. Den Berechnungen zufolge steigt die Stickstoffdioxid-Belastung in Balingen durch die Aufhebung der Umweltzone im Bereich der Schömberger Straße im schlechtesten Fall um maximal 10 % (knapp 3 μg/m³) auf 31 µg/m³ im Jahresmittel 2020 an. Auch unter Berücksichtigung von wetterbedingten Schwankungen wird der Stickstoffdioxid-Immissionsgrenzwert von 40 μg/m³ im Jahresmittel in Balingen weiterhin sicher eingehalten.

Bevor die Aufhebung der Maßnahmen verbindlich festgesetzt wird, haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich an der Fortschreibung des Luftreinhalteplans zu beteiligen.

Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Öffentlichkeitsbeteiligung liegt der Planentwurf vom 17.08.2020 bis einschließlich 17.09.2020 zu den Dienstzeiten für jedermann zur Einsicht an folgenden Stellen öffentlich aus:

  • Regierungspräsidium Tübingen, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen, 2. OG, Zimmer S 202.
    Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Bitte beachten Sie, dass Sie zur Einsichtnahme an der Drehtür neben dem Haupteingang klingeln müssen.
  • Stadtverwaltung Balingen, Neue Straße 31, 72336 Balingen, Eingangsbereich im EG des Rathauses
    Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.


Es wird darauf hingewiesen, dass die Dienststellen nur mit Schutzmaske (beispielsweise eine Alltagsmaske aus Stoff oder mit einem Tuch oder Schal vor Mund und Nase) sowie unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln betreten werden dürfen.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, ab dem 17.08.2020 den Planentwurf im Internet des Regierungspräsidiums Tübingen unter Luftreinhaltung Balingen einzusehen. Dort finden sie auch ein Einwendungsformular und das Gutachten der LUBW.
Bis einschließlich 02.10.2020 können Einwendungen und Anregungen schriftlich oder elektronisch an das Regierungspräsidium Tübingen, Referat 54.1, Konrad-Adenauer-Str. 20, 72072 Tübingen (Luftreinhalteplan@rpt.bwl.de) gerichtet werden.

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