Regierungspräsident Klaus Tappeser: „Rechtliche Rahmenbedingungen zügig geschaffen.“
Die Entwicklung und die Produktion von Impfstoffen zum Schutz vor der Coronavirus-Infektion Covid-19 läuft weltweit auf Hochtouren. Das Regierungspräsidium Tübingen erteilt für das in Tübingen ansässige Biotech-Unternehmen Curevac notwendige Genehmigungen für die Produktionsstätte.
Das Regierungspräsidium Tübingen ist neben pharmazeutischen Angelegenheiten auch für die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für Impfstoffhersteller im Regierungsbezirk zuständig. „In der aktuellen Situation hat die Unterstützung der Unternehmen in der Erforschung und Entwicklung von Wirkstoffen gegen das Coronavirus größte Priorität“, so Regierungspräsident Klaus Tappeser. „Wir schaffen für diese Firmen den zuverlässigen rechtlichen Rahmen so schnell, wie es unter Wahrung der strengen Verfahrensvorschriften möglich ist.“
Für die Anlage zur Herstellung von Arzneimitteln auf Basis von Boten-RNA ist eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung erforderlich. Das Regierungspräsidium Tübingen als zuständige höhere Immissionsschutzbehörde hat das Genehmigungsverfahren mit den hierzu erforderlichen Prüfungen durchgeführt und Curevac jetzt die Genehmigung für die Produktion innerhalb der bestehenden Betriebsgebäude erteilt.
Auch für die Produktionsanlage von Curevac hat das Regierungspräsidium Tübingen die arzneimittelrechtliche Herstellungserlaubnis für Boten-RNA-Wirkstoffe und Arzneimittel für klinische Prüfungen erteilt und mehrfach aktualisiert. Eine solche Erlaubnis benötigt jede Firma, die Biotech-Wirkstoffe und Arzneimittel für zulassungsrelevante Studien herstellt. Für die geplante Markteinführung des Impfstoffs gegen Covid-19 ist, neben einer Erweiterung der Herstellungserlaubnis, auch eine Zulassung durch die Europäische Arzneimittel-Agentur erforderlich.
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