Pressemitteilung

Regierungspräsidium Tübingen fördert im Jahr 2020 insgesamt 100 innovative Kleinprojekte im Regierungsbezirk

Förderprogramm „Regionalbudget“ leistet wichtigen Beitrag für die Weiterentwicklung und Stärkung ländlicher Regionen

​Im Regierungsbezirk Tübingen wurden im Jahr 2020 in den vier LEADER-Regionen „Mittlere Alb“, „Mittleres Oberschwaben“, „Oberschwaben“ sowie „Württembergisches Allgäu“ und die Integrierte Ländliche Entwicklung-Region „Konversionsraum Alb“ jeweils 200.000 Euro Fördermittel zur Verfügung gestellt. „Das 2019 erstmals aufgelegte Förderprogramm ist bereits zum Erfolgsmodell geworden“, so Regierungspräsident Klaus Tappeser. „Für das kommende Jahr liegen schon heute für alle Regionen neue Anträge zur Bewilligung beim Regierungspräsidium Tübingen vor.“

Im zurückliegenden Jahr konnten im Regierungsbezirk Tübingen dank des neuen Förderprogramms „Regionalbudget“ die fünf Regionen mit insgesamt 100 Kleinprojekten eine große Wirkung für die Weiterentwicklung und Stärkung ihrer jeweiligen Region erzielen. Das Förderprogramm mit Mitteln des Landes und des Bundes ist in den Regionen schnell auf große Resonanz gestoßen. Vor Ort wird gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern, Wirtschafts- und Sozialpartnern sowie kommunalpolitischen Entscheidungsträgern Projekte zur Stärkung der regionalen Identität entwickelt. Das Regionalbudget fördert Kleinprojekte mit Gesamtkosten von maximal 20.000 Euro und einem Fördersatz von 80 Prozent. Solche kleinen Projekte sind wichtige Bausteine für eine attraktive, zukunftsorientierte und lebenswerte Region.

Das besondere Merkmal bei LEADER und somit auch beim Regionalbudget ist die dezentrale Abwicklung. Im sogenannten „Bottom-up-Ansatz“ werden die Projekte nicht von der Behörde ausgewählt, sondern von einem in jeder Region eingesetzten Entscheidungsgremium mit festgelegten Auswahlkriterien.

Durch die geförderten Projekte können sich die Regionen für die Gemeinschaft attraktiver aufstellen und soziale Strukturen stärken. So wurden beispielsweise die Anschaffung eines Verkaufsautomaten, ein Lasten-E-Bike, vereinseigene Musikinstrumente oder die Ausstattung für eine Bücherei gefördert. Ebenso wurden inklusive Aspekte mit der Förderung eines mobilen Schwimmbadlifts oder einer mobilen barrierefreien Toilette unterstützt. Die Förderung von Einrichtungsgegenständen für Gemeindehäuser oder das Anlegen eines Erlebnispfades mit Spielstationen befinden sich ebenfalls unter den Projekten.
 
Hintergrundinformation:
Am 07.10.2019 ist in Baden-Württemberg die „Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Förderung der Flurneuordnung und Landentwicklung – Integrierte Ländliche Entwicklung“ für das neue Förderprogramm „Regionalbudget“ aus dem Sonderrahmenplan ländliche Entwicklung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) in Kraft getreten. Damit werden zusätzliche Mittel für die ländliche Entwicklung zur Verfügung gestellt, von denen auch Baden-Württemberg profitiert.

Nach den GAK-Vorgaben des Bundes müssen Regionen, die in den Genuss des „Regionalbudgets“ gelangen wollen, über eine eigene Rechtspersönlichkeit, eine abgegrenzte Gebietskulisse mit Regionalem Entwicklungskonzept und eigenem Regionalmanagement verfügen. Diese Bedingung wird im Regierungsbezirk Tübingen von den vier LEADER-Aktionsgruppen „Mittlere Alb“, „Mittleres Oberschwaben“, Oberschwaben“ sowie „Württembergisches Allgäu“ (LEADER steht für die „Verbindung von Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft“) und der „Integrierte Ländliche Entwicklung“-Region „Konversionsraum Alb“ erfüllt.

Pro Region und Jahr können bis zu 200.000 Euro Förderung beantragt werden, die Region muss davon einen Eigenanteil von 10 Prozent tragen. Mit dem „Regionalbudget“ können Kleinprojekte mit förderfähigen Gesamtkosten in Höhe von maximal 20.000 Euro netto gefördert werden. Der Fördersatz beträgt 80 Prozent und der Zuschuss ist in dem Jahr der Bewilligung zu verwenden.

Die LEADER-Aktionsgruppen und Integrierte Ländliche Entwicklung-Regionen leiten die Zuwendung nach Maßgabe landesrechtlicher Regelungen an den Träger des Kleinprojektes weiter. Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt anhand von Auswahlkriterien durch ein Entscheidungsgremium, das sich aus Vertretern regionaler Akteure zusammensetzt und von jeder Region gebildet werden muss.

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