Das Regierungspräsidium Tübingen ist für über 1.600 Brücken im Zuge von Bundes- und Landesstraßen im Regierungsbezirk Tübingen zuständig. An neun Brücken an Bundes- und Landesstraßen im Regierungsbezirk wurden anfällige Spannstähle mit Spannungsrisskorrosionsgefahr verbaut. Nach Prüfung und Bewertung des Brückenbestandes dieser Bauart, werden neben einer rechnerischen Überprüfung zusätzlich weitere Maßnahmen ergriffen.
Im Regierungspräsidium Tübingen wurde bereits frühzeitig entschieden, die mehrheitlich über 60 Jahre alten Bauwerke mit anfälligem Spannstahl zu erneuern. Die Ersatzneubauplanung der Brücken mit anfälligem Spannstahl wird im Regierungspräsidium Tübingen prioritär vorangetrieben. Ziel ist es, bis 2030 alle neun Brücken mit dem Spannstahl zu ersetzen.
Der Spannstahl ist an folgenden Brücken im Verlauf von Bundes- und Landesstraßen in der Zuständigkeit des Regierungspräsidiums Tübingen verbaut:
- B 30, Brücke über die Riss und die L 284 bei Hochdorf-Schweinhausen, Landkreis Biberach
- B 30, Urbachviadukt bei Bad Waldsee, Landkreis Ravensburg
- B 31, Brücke über die DB und Gemeindestraße in Friedrichshafen-Manzell, Bodenseekreis
- B 463, Brücke über Eyach und Feldweg bei Balingen-Dürrwangen, Zollernalbkreis
- L 314, Brücke über die Wolfegger Ach in Baienfurt, Landkreis Ravensburg
- L 318, Brücke über die Eschach in Leutkirch, Landkreis Ravensburg
- L 318, Brücke über die Eschach bei Leutkirch-Haselburg, Landkreis Ravensburg
- L 329, Brücke über die Schussen in Meckenbeuren-Brochenzell, Bodenseekreis
- L 371, Brücke über den Neckar und Kanal bei Tübingen-Hirschau, Landkreis Tübingen
Bis zur Erneuerung der Brücken unterzieht das Regierungspräsidium alle neun betroffenen Bauwerke einem jährlichen Prüfungsintervall. Das übliche Prüfraster beträgt drei bzw. sechs Jahre. Zudem wird bei der Mehrzahl der betroffenen Brücken ein LKW-Mindestabstandsgebot von 50 Metern angeordnet. Je nach Streckenabschnitt wird teilweise noch die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Bereich der Brücke auf 70 km/h reduziert. Weiter werden einzelne Bauwerke für den genehmigungspflichtigen Schwerverkehr gesperrt. So werden Lastspitzen vermieden, die vorhandenen Traglastreserven nicht ausgeschöpft und damit das Bauwerk zusätzlich geschont.
Das Regierungspräsidium steht im Austausch mit den Landratsämtern zur Umsetzung der Maßnahmen. Die Maßnahmen werden fortlaufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Hierbei können bestehende Maßnahmen zurückgenommen oder auch weitere verkehrliche Einschränkungen und Maßnahmen angeordnet werden.
Das Regierungspräsidium Tübingen wird über aktuelle Änderungen der Maßnahmen informieren.