Pressemitteilung

Regierungspräsidium Tübingen leitet das Planfeststellungsverfahren für die Elektrifizierung der Ammertalbahn ein

Das RP Tübingen hat das Planfeststellungsverfahren für den dritten und vierten Abschnitt (PFA 3 und 4) eingeleitet

​Das Regierungspräsidium Tübingen hat das Planfeststellungsverfahren für den dritten und vierten Abschnitt (PFA 3 und 4) des Moduls 1 der Regional-Stadtbahn Neckar-Alb eingeleitet. Die Abschnitte betreffen die Elektrifizierung der Ammertalbahn zwischen Tübingen und Herrenberg mit zwei Ausbauabschnitten, wobei PFA 3 im Landkreis Tübingen und PFA 4 im Landkreis Böblingen liegt.

Die Planunterlagen liegen ab Montag, 7. März 2016, in den Rathäusern in Tübingen, Ammerbuch-Entringen und Herrenberg aus und können außerdem in den Verwaltungsstellen Unterjesingen, Pfäffingen, Altingen und Gültstein eingesehen werden. Sie sind ab 7. März auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen unter Bekanntmachungen / Planfeststellungsverfahren abgelegt.

 

Einwendungen gegen die Planung können schriftlich oder zur Niederschrift bis einschließlich Mittwoch, 20. April 2016, erhoben werden. Einwendungen per E-Mail sind nicht möglich. Nähere Informationen über Auslegungsorte und -zeiten ergeben sich aus den amtlichen Bekanntmachungen.

 

Das Modul 1 ist die erste Ausbaustufe des Gesamtbauvorhabens Regional-Stadtbahn Neckar-Alb und beinhaltet unter anderem die Elektrifizierung der Ammertalbahn im (Tübingen –  Herrenberg). Der Planfeststellungsabschnitt 3 beginnt im Hauptbahnhof Tübingen mit der Elektrifizierung der Gleise 13 und 14 sowie weiteren Umbaumaßnahmen im Bahnhof. Er umfasst auch die teilweise Absenkung der Gleise im Schlossbergtunnel. In Unterjesingen erfolgt ein zweigleisiger Ausbau südlich der bestehenden Strecke. Dieser Ausbauabschnitt beginnt hinter den Ammerbrücken und endet kurz vor dem Haltepunkt Unterjesingen Mitte. Am Haltepunkt Unterjesingen Sandäcker wird am neuen Gleis ein zweiter, 110 m langer Außenbahnsteig gebaut. Ein weiterer zweigleisiger Ausbau erfolgt zwischen dem westlichen Bahnsteigende in Entringen bis nach dem Bahnübergang Hartwald; das zweite Gleis wird ebenfalls auf der Südseite der bestehenden Strecke angeordnet.

 

Im Bereich des zweigleisigen Ausbaus in Unterjesingen sind Lärmschutzwände mit knapp 0,80 m Höhe auf einer Länge von ca. 700 m vorgesehen. Der Vorhabenträger kommt damit den Forderungen aus der Bürgerschaft nach niedrigen Lärmschutzwänden nach. An jeweils zwei weiteren Gebäuden im Bereich Unterjesingen und im Bereich Entringen sind passive Lärmschutzmaßnahmen geplant. Die Masten für die neue Oberleitung werden im Abstand von in der Regel 3,50 m bis 3,90 m von der Gleisachse entfernt errichtet und sind etwa 8 m hoch.

 

Zum Ausgleich der projektbedingten Eingriffe in Natur und Landschaft sind trassennahe, aber auch trassenferne Kompensationsmaßnahmen vorgesehen. Einzelheiten ergeben sich aus dem landschaftspflegerische Begleitplan.

 

Für die Umsetzung der Planung müssen öffentliche und private Flächen in Anspruch genommen werden. Das Grunderwerbsverzeichnis und der Grunderwerbsplan geben darüber näher Auskunft.

 

Das Modul 1 der Regional-Stadtbahn Neckar-Alb umfasst neben der Elektrifizierung der Ammertalbahn auch die Elektrifizierung der Ermstalbahn zwischen Metzingen und Bad Urach mit Erstellung entsprechender Oberleitungsanlagen (Planfeststellungsabschnitte 1 und 2). Das Anhörungsverfahren für diese Abschnitte ist bereits beendet. Der Erörterungstermin für die beiden Planfeststellungsabschnitte soll im April 2016 stattfinden. Ebenfalls Bestandteil des Modul 1 als Planfeststellungsabschnitte PFA 5 und PFA 6 sind neue Haltepunkte in Tübingen und Reutlingen. Antragsunterlagen dazu liegen dem Regierungspräsidium Tübingen allerdings noch nicht vor.


Mit dem Gesamtbauvorhaben Regional-Stadtbahn Neckar-Alb sollen die Städte Tübingen und Reutlingen umsteigefrei mit der Region verbunden werden. In den Innenstädten von Tübingen und Reutlingen ist der Neubau von Stadtbahnlinien als Straßenbahnen vorgesehen, die an den jeweiligen Bahnhöfen mit den bestehenden Eisenbahnstrecken verbunden werden sollen. Die Bestandsstrecken der Region werden elektrifiziert, um eine Durchbindung und Erhöhung der Taktfrequenz zu ermöglichen.


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