Pressemitteilung

Regierungspräsidium Tübingen schließt Raumordnungsverfahren ab

​Regierungspräsident Klaus Tappeser: „Die B 312 zwischen Ringschnait und Edenbachen stellt einerseits eine regionale und überregionale Verkehrsachse dar, andererseits bündelt sie den örtlichen und regionalen Verkehr. Sie verknüpft die Städte Biberach und Ochsenhausen und ihr Umland. Mit der raumordnerisch günstigsten Variante kann die Doppelfunktion am besten gebündelt und einer für alle Beteiligten und Belange akzeptablen Lösung zugeführt werden.“

Das Regierungspräsidium Tübingen hat das Raumordnungsverfahren für den geplanten Ausbau der B 312 zwischen Biberach-Ringschnait und Erlenmoos-Edenbachen abgeschlossen. Der Ausbau umfasst die Umfahrungen von Biberach-Ringschnait, Ochsenhausen, Erlenmoos und Edenbachen.

In seiner raumordnerischen Beurteilung kommt das Regierungspräsidium zum Ergebnis, dass eine südliche Umfahrung von Ringschnait, eine nördliche Umfahrung von Goppertshofen in Verbindung mit einem bis nördlich von Edenbachen abgesetzten Verlauf ohne Rückführung auf die bestehende B 312 zwischen Erlenmoos und Edenbachen und einer teilweisen Realisierung der Nordumfahrung von Edenbachen, die raumordnerisch beste Streckenführung darstellt. Nach Ansicht des Regierungspräsidiums ist diese Strecke die geeignetste, um die verschiedenen raumbedeutsamen Belange im Untersuchungsraum zusammenzuführen und einen Interessenausgleich zu schaffen. Voraussetzung ist jedoch der Rückbau der bestehenden B 312 zwischen Erlenmoos und Edenbachen.

Im Raumordnungsverfahren wurden verschiedene Trassenvarianten geprüft, um die raumordnerisch günstigste Lösung zu finden. Gegenstand des Verfahrens waren jeweils eine Nord- und Südumfahrung von Ringschnait und Edenbachen, eine südliche und nördliche Variante beim Ortsteil Goppertshofen sowie zwei Varianten zwischen Ochsenhausen und Edenbachen. Eine Variante zwischen Ochsenhausen und Edenbachen sieht eine Rückführung auf die bestehende B 312 westlich von Edenbachen vor. Die andere Variante verläuft abgesetzt von der bestehenden Trasse und trifft auf die Nordumfahrung von Edenbachen.

Für die Umfahrung von Ochsenhausen erweist sich die nördliche Umfahrung von Goppertshofen als die raumordnerisch günstigste Lösung. Diese Variante stellt einen tragfähigen Kompromiss zwischen den verkehrlichen und wirtschaftlichen Belangen, dem Schutz des Menschen und seines Wohnumfelds, den Belangen der Land- und Forstwirtschaft und des Natur- und Landschaftsschutzs dar.

Gegenüber der Variante mit einer Rückführung auf die bestehende B 312 wird die von der bestehenden Trasse abgesetzte Führung zwischen Ochsenhausen und Edenbachen als raumordnerisch günstiger eingestuft. Entscheidend waren der Grundwasserschutz, die deutlich geringeren Erdbewegungen sowie die umfassende Entlastungswirkung für Erlenmoos und Edenbachen. Um den Belangen des Freiraumschutzes sowie des Natur- und Landschaftsschutzes gerecht zu werden, muss die B 312 zwischen Erlenmoos und Edenbachen zurückgebaut und für den Individualverkehr gesperrt werden.

Als nächster Verfahrensschritt wird nun im Linienbestimmungsverfahren durch den Bund festgelegt, auf welcher Trasse weitergeplant werden soll. Dabei ist die raumordnerische Beurteilung zu berücksichtigen.

Das Regierungspräsidium hat seine raumordnerische Beurteilung den beteiligten Kommunen zugeleitet. Dort kann die Entscheidung vor Ort zu den Öffnungszeiten eingesehen werden, zudem ist sie auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen unter Raumordnungs- + Zielabweichungsverfahren abrufbar.

Hintergrundinformationen:
Das Raumordnungsverfahren ist in erster Linie ein behördeninternes Verwaltungsverfahren. Im Raumordnungsverfahren werden die berührten Fachbehörden und Institutionen, unter anderem die betroffenen Kommunen, das Landratsamt, der Regionalverband, Naturschutzverbände oder Versorgungsunternehmen gehört. Auch für die Öffentlichkeit besteht die Möglichkeit, sich über das Vorhaben umfassend zu informieren und ihre Anregungen oder Bedenken in das Verfahren einzubringen. Zweck des Raumordnungsverfahrens ist es, die raumordnerische Verträglichkeit der Planung unter überörtlichen Gesichtspunkten zu prüfen und die raumordnerisch günstigste Lösung zu ermitteln. In das Raumordnungsverfahren integriert ist auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechend des derzeitigen Planungsstands. In einem möglichst frühen Stadium sollen auch im Interesse des Vorhabenträgers und der Kommunen Grundsatzfragen geklärt und dadurch Fehlplanungen und -entwicklungen vermieden werden. Das Ergebnis der raumordnerischen Beurteilung schließt das Raumordnungsverfahren als projektbezogenes Vorverfahren ab. Es fasst die Beurteilung der Raumverträglichkeit des vorliegenden konkreten Vorhabens zusammen und behandelt die wichtigsten umweltrelevanten und raumstrukturellen Konfliktfelder und deren Lösungsmöglichkeiten aus raumordnerischer Sicht für die nachfolgenden Verfahren und das Zulassungsverfahren. Eine Klage gegen das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens ist direkt nicht möglich, allenfalls gegen eine auf seiner Grundlage erfolgte Zulassung.

Anlage:

Karte zum Raumordnungsverfahren B 312 zwischen Ringschnait und Edenbachen

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