Lörrach/Tübingen. Bereits Ende Juli dieses Jahres haben Zollbeamte beim Zollamt Weil am Rhein-Autobahn die Abfertigung einer umfangreichen Warensendung aus der Schweiz zur Einfuhr nach Deutschland gestoppt, da der Verdacht bestand, dass einige der Waren nicht den hiesigen Anforderungen an die Produktsicherheit entsprachen.
Die von einem Logistikunternehmen in der Schweiz an eine Dienstleistungsfirma in Baden-Württemberg gerichtete Sendung beinhaltete marktfertig verpackte, in Fernost hergestellte elektrische und elektronische Geräte sowie weitere Produkte. Die Gesamtsendung war bereits auf kleinere, für Privatpersonen in Deutschland und der EU bestimmte und fertig adressierte Postpäckchen aufgeteilt. Offensichtlich handelte es sich in allen Fällen um Internetbestellungen. Zur eingehenden Überprüfung der Beschaffenheit hat das Zollamt Weil am Rhein das Regierungspräsidium Tübingen eingeschaltet, das im Rahmen seiner Aufgaben der Marktüberwachung neben einer Begutachtung der Produkte auch die Transportwege sowie die beiden beteiligten Firmen in Deutschland und der Schweiz unter die Lupe nahm. Ein aufwändiges und zeitintensives Verfahren. Anfang dieses Monats nun unterband das Regierungspräsidium Tübingen die Einfuhr der Sendung endgültig, der Schweizer Absender musste die Waren wieder zurücknehmen.
„Diese Fälle häufen sich in Zeiten des globalisierten Handels und der Zunahme von Onlinekäufen“, so Christian Proske, Abfertigungsleiter beim Zollamt Weil am Rhein-Autobahn. „Privatpersonen wissen zum Zeitpunkt der Bestellung oft nicht, wo die Produkte tatsächlich hergestellt wurden und dass diese möglicherweise nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und von ihnen unter Umständen sogar eine Gefahr für Verbraucher ausgeht.“ „Dank der guten Zusammenarbeit mit der Zollverwaltung gelingt es uns immer häufiger, über die Schweiz nach Deutschland eingeführte Produkte, bei denen die Einhaltung von EU-Produktstandards zweifelhaft ist, zu überprüfen und die Einfuhr nicht konformer Produkte nach Deutschland zu verhindern.“, so Christian Woltz, zuständiger Sachbearbeiter beim Regierungspräsidium Tübingen.
Von der Europäischen Union erlassene Vorschriften legen zum Schutz von Bürgern für zahlreiche Produkte, wie Spielzeuge oder elektrische und elektronische Geräte, bestimmte Mindestanforderungen fest, die nicht unterschritten werden dürfen. Durch das Anbringen der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller die Konformität des Produktes mit den zutreffenden Vorschriften und die Einhaltung der wesentlichen Anforderungen. Es ist Aufgabe der Bundeszollverwaltung, bei der Ein-, Aus- und Durchfuhr solcher Produkte auch im Postverkehr die Einhaltung dieser Vorgaben zu kontrollieren und im Zweifel mit der im Inland jeweils nach Landesrecht zuständigen Marktüberwachungsbehörde Kontakt aufzunehmen. In Baden-Württemberg fällt diese Aufgabe in die Zuständigkeit des Regierungspräsidiums Tübingen. Als sogenanntes Vor-Ort-Präsidium obliegen der Behörde nunmehr seit Anfang 2014 die Aufgaben der Marktüberwachung für das ganze Land. Hierzu wurde im Regierungspräsidium die neue Abteilung 11 – Marktüberwachung – eingerichtet, in der unter anderem die Themen Produkt- und Chemikaliensicherheit, Bauprodukte sowie Energieeffizienz von Geräten bearbeitet werden. Um der landesweiten Zuständigkeit gerecht zu werden, sind die rund 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung 11 an insgesamt acht Standorten in Baden-Württemberg tätig.