Pressemitteilung

Regional-Stadtbahn Neckar-Alb, Modul 1

Die Planunterlagen liegen ab Montag, 11. Januar 2016 zur öffentlichen Einsichtnahme aus

​Das Regierungspräsidium Tübingen hat die Planfeststellungsverfahren für den ersten und zweiten Abschnitt (PFA 1 und 2) des Moduls 1 der Regional-Stadtbahn Neckar-Alb eingeleitet. Die Planfeststellungsabschnitte 1 und 2 beinhalten die Elektrifizierung der Ermstalbahn zwischen Metzingen und Bad Urach mit Erstellung entsprechender Oberleitungsanlagen. Betroffen sind die Gemeinden und Städte Metzingen, Dettingen und Bad Urach im Landkreis Reutlingen. Vorhabenträger ist die Erms-Neckar-Bahn AG, in deren Auftrag die DB International GmbH die Planung erstellt hat. Die Planunterlagen liegen ab Montag, 11. Januar 2016, zur öffentlichen Einsichtnahme in den jeweiligen Gemeinden aus.

 

Mit dem Gesamtvorhaben Regional-Stadtbahn Neckar-Alb sollen die Städte Tübingen und Reutlingen und die Region umsteigefrei verbunden werden. Zunächst werden die bestehenden Eisenbahnstrecken der Region elektrifiziert, um eine Durchbindung und Erhöhung der Taktfrequenz zu ermöglichen. Teilweise ist auch die Errichtung neuer Haltepunkte geplant. In den Innenstädten von Tübingen und Reutlingen ist später der Neubau von Stadtbahnlinien als Straßenbahnen vorgesehen, die an den jeweiligen Bahnhöfen mit den bestehenden Eisenbahnstrecken verbunden werden sollen.

 

Das Modul 1 ist die erste Ausbaustufe des Gesamtvorhabens Regional-Stadtbahn Neckar-Alb und beinhaltet die Elektrifizierung und den Ausbau der Bestandsstrecken Ermstalbahn (Metzingen – Bad Urach) und Ammertalbahn (Tübingen – Herrenberg).

 

Der PFA 1 umfasst die Anpassung des südlichen Bahnhofskopfes bis einschließlich Einfahrtsignal im Bahnhof Metzingen und unter anderem auch die Herstellung eines neuen Bahnsteigs.

Der PFA 2 umfasst den 10,4 km langen Streckenabschnitt zwischen Metzingen und Bad Urach. Neben der Elektrifizierung der Strecke und der erforderlichen Folgemaßnahmen ist auch die Verlängerung der Bahnsteige einschließlich der Anpassung von Bahnsteigzugängen und Reisendenübergängen, der Neubau eines Kreuzungsbahnhofes in Dettingen-Gsaidt sowie die Verlängerung eines Ausziehgleises in Bad Urach geplant.

 

Durch den Neubau eines Kreuzungsbahnhofes in Dettingen-Gsaidt wird eine Kapazitätssteigerung auf der gesamten Strecke ermöglicht.

 

Entlang der Strecke werden in einzelnen Bereichen die Grenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) überschritten. Hierfür hat der Vorhabenträger Lärmschutzmaßnahmen passiver Art vorgesehen.

 

Während der Durchführung der Baumaßnahme sind Überschreitungen der einschlägigen Richtwerte der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVV Baulärm) zu erwarten. Dabei handelt es sich jedoch um zeitlich und räumlich eng begrenzte Richtwertüberschreitungen. Zum Schutz der betroffenen Anwohner plant der Vorhabenträger den Einsatz möglichst lärmarmer Maschinen und Geräte, sowie die Nutzung möglichst lärmarmer Methoden für die Herstellung der Mastfundamente. Daneben sollen vor allem störende Bauarbeiten auf den Tagzeitraum beschränkt werden und nur in begründeten Ausnahmen Arbeiten während der Nachtstunden zwischen 22:00 und 6:00 Uhr durchgeführt werden. Der Vorhabenträger plant, die Anwohner über schallintensive Baumaßnahmen rechtzeitig und umfassend zu informieren.

 

Hinsichtlich der elektromagnetischen Verträglichkeit ergeben sich laut Planung keine nachteiligen Auswirkungen. Zusätzliche Maßnahmen zum Schutz besonders sensibler Geräte werden zur Reduzierung der magnetischen Induktion nur im westlichen Industriegebiet Dettingen notwendig. Hier ist die Verwendung von beidseitigen Rückleiterseilen geplant.

 

Die Masten für die neue Oberleitung werden im Abstand von in der Regel 3,50 m bis 3,65 m von der Gleisachse entfernt errichtet. Sie sind etwa 8 m hoch. Alle berührbaren, leitfähigen Bauteile innerhalb des Oberleitungs- oder Stromabnehmerbereiches werden geerdet. Wo die Höhenverhältnisse dies erfordern, werden die Gleise abgesenkt.

 

Zum Ausgleich der projektbedingten Eingriffe in Natur und Landschaft sind im Landschaftspflegerischen Begleitplan trassennahe, aber auch trassenferne Kompensationsmaßnahmen wie die Anlage einer extensiven Mähwiese oder die Pflanzung von Obstbäumen vorgesehen. Mit diesen Maßnahmen sollen alle vorhabenbedingten Eingriffe in Natur und Landschaft kompensiert werden.

 

Für die Umsetzung der Planung ist der Rückgriff auf private und öffentliche Flächen erforderlich. Lage und Umfang sind den Planunterlagen zu entnehmen.

 

Einwendungen können schriftlich oder zur Niederschrift bis einschließlich 24.02.2016 erhoben werden. Einwendungen per E-Mail sind nicht möglich.

 

Näheres zur Planung kann den in den jeweiligen Gemeinden ausliegenden Planunterlagen entnommen werden. Ab Montag, 11. Januar 2016, sind die Unterlagen auch im Internet auf der Seite des Regierungspräsidiums unter Bekanntmachungen / Planfeststellungsverfahren zu finden.


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