Pressemitteilung

Regionalstadtbahn Neckar-Alb, Modul 1

Das RP TÜ erörtert in den PFV zu den Planfeststellungsabschnitten 3 und 4 des Moduls 1 der Regionalstadtbahn Neckar-Alb

​Das Regierungspräsidium Tübingen erörtert in den Planfeststellungsverfahren zu den Planfeststellungsabschnitten 3 und 4 des Moduls 1 der Regionalstadtbahn Neckar-Alb (Elektrifizierung und teilweise zweigleisiger Ausbau der Ammertalbahn) am Donnerstag, den 21. Juli 2016, ab 10:00 Uhr die privaten Einwendungen und Stellungnahmen der Behörden und Verbände sowie Äußerungen zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens.

Der Erörterungstermin gliedert sich folgende Abschnitte: Darstellung der Planung durch den Vorhabensträger, Erörterung allgemeiner und öffentlicher Belange wie z. B. Fragen des Naturschutzes und der Landwirtschaft sowie Behandlung der privaten Einwendungen. Diese beziehen sich hauptsächlich auf die Themen Lärm, Elektrosmog und Wertminderung des Eigentums.

 

Die Teilnahme am Erörterungstermin ist allen Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, freigestellt. Das Regierungspräsidium bezieht grundsätzlich nur die Betroffenen und die Personen in die Verhandlung ein, die Einwendungen erhoben haben.

 

Die Erörterungsverhandlung ist grundsätzlich nichtöffentlich. In der Regel wird die Öffentlichkeit für die Verhandlung der öffentlichen Belange zugelassen. Für die Verhandlung privater Einwendungen ist die Öffentlichkeit nur zugelassen, wenn und soweit die Betroffenen damit einverstanden sind.


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