Pressemitteilung

Retten – Löschen – Bergen – Schützen

Rund zwölf Millionen Euro für die Feuerwehren im Regierungsbezirk Tübingen – erneut alle förderfähigen Anträge bewilligt!

Feuerwehrmänner bei Löscharbeiten eines Gebäudebrands

Löschen eines Gebäudebrands bei einer Feuerwehrübung

Feuerwehrmänner bei Löscharbeiten eines Gebäudebrands

Löschen eines Gebäudebrands bei einer Feuerwehrübung

„Durch die Förderung des Feuerwehrwesens stärken wir den Menschen- und Sachschutz im Regierungsbezirk Tübingen ebenso wie das Ehrenamt der Feuerwehr. Mit den Zuschüssen erhalten die Gemeinden und Landkreise eine spürbare Unterstützung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem Feuerwehrgesetz. Unsere Schwerpunkte liegen dabei auf Fahrzeugen und Feuerwehrhäusern,“ erläuterte Regierungspräsident Klaus Tappeser. Die Landeszuwendungen zur Projektförderung des Feuerwehrwesens betragen im Regierungsbezirk Tübingen dieses Jahr rund 9,3 Millionen Euro und die Pauschalförderung weitere rund 2,6 Millionen Euro.

Das Regierungspräsidium Tübingen hat dieser Tage die Bewilligungsmitteilungen zur Feuerwehrförderung an die Landkreise und die Stadt Ulm versandt und den Landratsämtern die Haushaltsmittel zur Unterstützung der kreisangehörigen Gemeinden zugewiesen.

Insgesamt wurden im Regierungsbezirk Tübingen 147 förderfähige Anträge auf Zuwendungen zur Projektförderung mit einer Antragssumme von rund 9,3 Millionen Euro eingereicht. Alle diese Maßnahmen konnten gefördert werden. Unterstützt werden insbesondere die Beschaffung von Fahrzeugen und der Bau bzw. die Erweiterung von Feuerwehrhäusern. Im Wesentlichen handelt es sich um folgende Projekte:

  • 34 Löschfahrzeuge
  • 18 Neubauten oder Erweiterungen/Umbauten von Feuerwehrhäusern
  • 3 Drehleiter-Fahrzeuge
  • 9 Gerätewagen (Logistik bzw. Transport)
  • 5 Rüstwagen
  • 11 Netzersatzanlagen für Feuerwehrhäuser (für einen evtl. Stromausfall)
  • 4 Einsatzleitfahrzeuge
  • 28 Mannschaftstransportwagen
  • 181 Digitalfunkgeräte

Für die Projekte der Landkreise, der Stadt Ulm und des Kreisfeuerlöschverbandes Biberach hat das Regierungspräsidium Tübingen in diesem Jahr in zehn Fällen Zuwendungsmittel bewilligt, und zwar in Höhe von 760.548 Euro. Über diese Förderung von Projekten der Landkreise und des Kreisfeuerlöschverbandes Biberach entscheidet das Regierungspräsidium in eigener Zuständigkeit.

Bei der Projektförderung der Gemeinden erstellen dagegen die Landratsämter die Bewilligungsbescheide. Insoweit verteilt das Regierungspräsidium Tübingen lediglich die Mittel an die Landratsämter. Dies erfolgt auf Basis von priorisierten Maßnahmenlisten, die die Landratsämter dem Regierungspräsidium vorgelegt haben.

Neben der Projektförderung fördert das Land Baden-Württemberg mit einer pauschalen Zuwendung pro Feuerwehrangehörigem bzw. Angehörigem der Jugendfeuerwehr Ausbildungskosten, Kosten für die Dienst- und Schutzkleidung sowie den Betrieb von Werkstätten. Für das Jahr 2023 beträgt diese Pauschalförderung im Regierungsbezirk Tübingen insgesamt knapp 2,6 Millionen Euro. Zudem stehen dem Regierungsbezirk Tübingen Mittel für die Unfallfürsorge der Feuerwehrangehörigen sowie Sachmittel in Höhe von 600.000 Euro zur Verfügung.

Hintergrundinformationen:

Die Zuwendungen zur Feuerwehrförderung werden in Baden-Württemberg aus dem Landesanteil am Aufkommen aus der Feuerschutzsteuer gewährt. Die Mittel für die sogenannte Projekt- und Pauschalförderung des Feuerwehrwesens werden den Regierungspräsidien jährlich vom Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg zugewiesen.

Die Kommunen erhalten über die Landratsämter pauschalisiert eine Landeszuwendung für jeden Feuerwehrangehörigen der Einsatzabteilungen in Höhe von 90 Euro und für jeden Jugendfeuerwehrangehörigen in Höhe von 40 Euro. Die jährliche Mittelzuweisung für die Projektförderung umfasst die neu zu vergebenden Mittel für das laufende Haushaltsjahr sowie die Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2025, 2026 und 2027.

Hilfeleistungen im Aufgabenbereich der Feuerwehr über Ländergrenzen hinweg erfolgen unter der Voraussetzung der Gegenseitigkeit aufgrund einer Vereinbarung zwischen den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz kostenlos. Für eine solche unentgeltliche Hilfeleistung von und nach Bayern gilt diese Regelung bis zu einer Entfernung von 15 Kilometer Luftlinie ab der Grenze des Gemeindegebiets. In solchen Fällen erhält die Hilfe leistende Gemeinde in Baden-Württemberg auf Antrag Kostenersatz in Form einer Zuwendung vom Land Baden-Württemberg. Die Summe hierfür beläuft sich in diesem Jahr auf rund 43.509 Euro.

Anlagen:

Anlage 1:  Überblick über die Feuerwehrförderung im Regierungsbezirk Tübingen 2023

Anlage 2:  Übersicht der Projekte, bei denen die Zuwendungsbewilligung durch das Regierungspräsidium Tübingen erfolgt ist

Bildunterschrift:

Löschen eines Gebäudebrands bei einer Feuerwehrübung; Fotografie: Regierungspräsidium Tübingen, Dr. Daniel Hahn.

Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Frau Martina Bitzer, Pressesprecherin, Telefon: 07071/757-3078, gerne zur Verfügung.

Koordinierungs- und Pressestelle

Konrad-Adenauer-Straße 20
72072 Tübingen
Assistenz: Gudrun Gauß
07071 757-3009
07071 757-3190

Sie sind Journalistin oder Journalist und haben eine Anfrage? Dann wenden Sie sich gerne an unsere Pressesprecherin/ unsere Pressesprecher.
pressestelle@rpt.bwl.de

Abteilung 1
Abteilung 2 
Abteilung 3 
Abteilung 4 
Abteilung 5
Abteilung 7 
Abteilung 10 
Abteilung 11 
StEWK
SGZ

Katrin Rochner
Leiterin der Koordinierungs- und Pressestelle
Jeanine Großkloß
Stellv. Leiterin der Koordinierungs- und Pressestelle
Naomi Krimmel
Naomi Krimmel
Ansprechpartnerin Soziale Medien
Sabrina Lorenz
Pressesprecherin für die Abteilungen 1, 3, 5, 10, 11
Matthias Aßfalg
Pressesprecher für die Abteilungen 2, 4, StEWK, SGZ
Dr. Stefan Meißner
Pressesprecher für die Abteilung 7