Pressemitteilung

Rottenburger Oberbürgermeisterwahl: Regierungspräsidium bestätigt Gültigkeit der Wahl des Oberbürgermeisters

Das Foto zeigt eine Hand, die einen Wahlzettel in den Schlitz einer Wahlurne gibt

Wahlurne

Mit Bescheiden an die Stadt Rottenburg am Neckar vom 2. Mai 2024 hat das Regierungspräsidium Tübingen die Gültigkeit der Oberbürgermeisterwahl offiziell bestätigt. 

 

Da beim ersten Wahlgang am 17. März 2024 kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erreicht hatte, fand am 7. April 2024 eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern Stephan Neher und Dr. Klaus Weber statt. Diese hatten bei der ersten Wahl die meisten Stimmen erhalten. Bei der Stichwahl setzte sich Herr Neher mit 57,58 Prozent der Stimmen durch. Die Gültigkeit der Stichwahl am 7. April 2024 wurde vom Regierungspräsidium anhand der vorgelegten Unterlagen geprüft, wobei die Prüfung keinen Grund zur Beanstandung ergab. Herr Neher bleibt damit Oberbürgermeister der Stadt Rottenburg am Neckar.

 

Hintergrundinformation:

Das Regierungspräsidium Tübingen ist in seiner Funktion als Rechtsaufsichtsbehörde für die Kommunalaufsicht über insgesamt 16 große Kreisstädte (Städte über 20.000 Einwohner), die acht Landkreise des Regierungsbezirks, den Stadtkreis Ulm, die Regionalverbände sowie die Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände zuständig, an denen die vom Regierungspräsidium beaufsichtigten Gebietskörperschaften beteiligt sind.

 

Die Kommunalaufsicht beinhaltet die Kontrolle der Gesetzmäßigkeit von kommunalen Selbstangelegenheiten. Daneben soll die Kommunalaufsicht die kommunalen Körperschaften bei der Erfüllung ihrer Aufgaben beraten und fördern. Zu den Schwerpunkten der Kommunalaufsicht gehört unter anderem Überprüfung von Kommunalwahlen. 

 

Hinweis für die Redaktionen:

Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Frau Sabrina Lorenz, Pressesprecherin, Telefon: 07071/757-3078, gerne zur Verfügung.

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