Pressemitteilung

Rottenburger Oberbürgermeisterwahl: Regierungspräsidium bestätigt Gültigkeit des Ersten Wahlgangs

Wahlzettel wird in eine Urne geworfen

Wahlurne

Mit Wahlprüfungsbescheid vom 3. April 2024 hat das Regierungspräsidium Tübingen die Gültigkeit des ersten Wahlgangs im Rahmen der Oberbürgermeisterwahl der Stadt Rottenburg bestätigt.

 

Die Gültigkeit der Wahl der neuen Oberbürgermeisterin beziehungsweise des neuen Oberbürgermeisters der Stadt Rottenburg am Neckar am 17. März 2024 wurde anhand der von der Stadt vorgelegten Unterlagen vom Regierungspräsidium Tübingen geprüft, wobei keine Ungültigkeitsgründe festgestellt wurden.

 

Da bei der Wahl keine Bewerberin beziehungsweise kein Bewerber die absolute Mehrheit erreichte, findet am 7. April 2024 die dadurch erforderlich werdende Stichwahl statt, deren Gültigkeit im Anschluss gesondert geprüft wird.

 

Hintergrundinformation:

Das Regierungspräsidium Tübingen ist in seiner Funktion als Rechtsaufsichtsbehörde für die Kommunalaufsicht über insgesamt 16 große Kreisstädte (Städte über 20.000 Einwohner), die acht Landkreise des Regierungsbezirks, den Stadtkreis Ulm, die Regionalverbände sowie die Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände zuständig, an denen die vom Regierungspräsidium beaufsichtigten Gebietskörperschaften beteiligt sind.

 

Die Kommunalaufsicht beinhaltet die Kontrolle der Gesetzmäßigkeit von kommunalen Selbstangelegenheiten. Daneben soll die Kommunalaufsicht die kommunalen Körperschaften bei der Erfüllung ihrer Aufgaben beraten und fördern. Zu den Schwerpunkten der Kommunalaufsicht gehört unter anderem Überprüfung von Kommunalwahlen.

 

Hinweis für die Redaktionen:

Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Frau Sabrina Lorenz, Pressesprecherin, Telefon: 07071/757-3078, gerne zur Verfügung.

Koordinierungs- und Pressestelle

Konrad-Adenauer-Straße 20
72072 Tübingen
Assistenz: Gudrun Gauß
07071 757-3009
07071 757-3190

Sie sind Journalistin oder Journalist und haben eine Anfrage? Dann wenden Sie sich gerne an unsere Pressesprecherin/ unsere Pressesprecher.
pressestelle@rpt.bwl.de

Abteilung 1
Abteilung 2 
Abteilung 3 
Abteilung 4 
Abteilung 5
Abteilung 7 
Abteilung 10 
Abteilung 11 
StEWK
SGZ

Katrin Rochner
Leiterin der Koordinierungs- und Pressestelle
Jeanine Großkloß
Stellv. Leiterin der Koordinierungs- und Pressestelle
Naomi Krimmel
Naomi Krimmel
Ansprechpartnerin Soziale Medien
Sabrina Lorenz
Pressesprecherin für die Abteilungen 1, 3, 5, 10, 11
Matthias Aßfalg
Pressesprecher für die Abteilungen 2, 4, StEWK, SGZ
Dr. Stefan Meißner
Pressesprecher für die Abteilung 7