Mit rund 9 Millionen Euro fördert das Land Baden-Württemberg im Regierungsbezirk Tübingen in diesem Jahr bauliche Maßnahmen in der bodengebundenen Notfallrettung sowie in der Berg- und der Wasser-Rettung. „Mit dieser Investitionsförderung tragen wir zur Verkürzung der Eintreffzeit am Notfallort und damit zur Verbesserung der Versorgung der Bevölkerung bei medizinischen Notfällen bei. Zugleich stärken wir durch gut ausgestattete Rettungswachen die Attraktivität des Rettungsdienstes“, so Regierungspräsident Klaus Tappeser.
Über die sogenannte Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Förderung von Investitionen nach dem Rettungsdienstgesetz können der Neubau, der Umbau, die Sanierung und die Erstausstattung von baulichen Anlagen der Hilfsorganisationen gefördert werden. Das Regierungspräsidium Tübingen hat aktuell Bewilligungsbescheide für zehn Vorhaben im Regierungsbezirk an die Landesverbände der Hilfsorganisationen versandt.
Zur zweckmäßigen Unterbringung von Fahrzeugen der bodengebundenen Notfallrettung sowie deren Besatzungen erhalten der DRK-Landesverband Baden-Württemberg e.V., der ASB-Landesverband Baden-Württemberg e.V. sowie die Malteser Hilfsdienst gGmbH Region Baden-Württemberg rund 8,5 Millionen Euro für insgesamt acht verschiedene Baumaßnahmen im Regierungsbezirk Tübingen. Zudem tragen diese Fördermittel dazu bei, die Einhaltung der rettungsdienstlichen Hilfsfrist zu sichern, indem die Eintreffzeit am Notfallort verkürzt wird.
Darüber hinaus wird der Wasser-Rettungsdienst gefördert mit rund 455.000 Euro, die an den DLRG-Landesverband Württemberg e.V. für den Neubau der Wasserrettungswache in Wangen im Allgäu fließen. Damit wird zum einen eine schnelle Hilfe für die Bevölkerung bei Unfällen und medizinischen Notfällen an, auf und in Gewässern sichergestellt. Zum anderen ermöglicht der Neubau eine zeitgemäße und sichere Unterbringung der ehrenamtlichen Einsatzkräfte.
Zudem erhält der DRK-Landesverband Baden-Württemberg e.V. für seine Bergwacht Württemberg rund 60.000 Euro für die Sanierung der Bergrettungswache Isny. Die Investition ermöglicht die zweckmäßige Unterbringung von Bergrettungsfahrzeugen und speziellem Bergrettungsgerät und trägt dazu bei, die Einsatzbereitschaft der ehrenamtlichen Bergrettungskräfte zu sichern.
Hintergrundinformationen:
Die Regierungspräsidien fördern insbesondere die Errichtung von Rettungswachen des Rettungsdienstes sowie des Berg- und Wasserrettungsdienstes und Projekte zur technischen oder organisatorischen Weiterentwicklung des Rettungsdienstes (§§ 26 und 30 Rettungsdienstgesetz). Ausschlaggebend für die Zuständigkeit eines Regierungspräsidiums ist der Standort der jeweiligen Rettungswache.
Zu den Aufgaben der Regierungspräsidien gehört dabei der gesamte Prozess von der Beratung der Antragsteller und der Prüfung von Anträgen sowie Prioritätenlisten über die Erstellung der Förderbescheide und die Auszahlung der Fördermittel bis hin zur Prüfung der Verwendungsnachweise einschließlich Vor-Ort-Begehungen. Die Ausgestaltung und Bemessung dieser Förderung regelt die Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Förderung von Investitionen nach dem Rettungsdienstgesetz (VwV Förderung Rettungsdienst – VwV-F-RD vom 11. August 2022).
Die Mittel werden den Regierungspräsidien jährlich vom Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg zugewiesen. Die aktuelle Mittelzuweisung umfasst die zu vergebenden Mittel für das laufende Haushaltsjahr sowie die Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2023, 2024 und 2025.
Anlage:
Überblick über die Förderung des Rettungsdienstes im Regierungsbezirk Tübingen im Förderjahr 2022
Bildunterschrift:
Vom Land Baden-Württemberg geförderte Rettungswache Langenau; Fotografie: Martin Rösch.
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