Pressemitteilung

Runder Tisch bietet fairen und sachlichen Dialog

​Im Rahmen des Zielabweichungsverfahrens zum im Rißtal geplanten Industriegebiet kamen am Dienstag (24.10.2017) in Warthausen auf Einladung des Regierungspräsidiums Tübingen die Bürgermeister der beteiligten Kommunen, Vertreter des Regionalverbands Donau-Iller und des Landratsamts Biberach, der BI Schutzgemeinschaft Rißtal (BI), des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) und des Landesnaturschutzverbands (LNV) sowie der Firma Handtmann zu einem Runden Tisch zusammen.

Unter Moderation von Abteilungspräsident Dr. Tobias Schneider vom Regierungspräsidium ging es einerseits darum, erstmals alle betroffenen Akteure an einen Tisch sowie einen offenen und fairen Dialog auf den Weg zu bringen. Außerdem sollte beim Runden Tisch Klarheit darüber hergestellt werden, auf welcher Verfahrensebene welche Fragen und Themen zu behandeln sind, angefangen vom sog. Zielabweichungsverfahren, in dem es um die Zulassung von Ausnahmen vom Landesentwicklungs- und Regionalplan Donau-Iller geht, über die sich möglicherweise anschließenden kommunalen Flächennutzungs- und Bebauungsplanverfahren (sog. Bauleitplanverfahren) bis hin zu Baugenehmigungsverfahren.

 

Von Seiten der BI Schutzgemeinschaft Rißtal, angeführt von deren Vorsitzendem Alfred Schlanser wurden insbesondere die Themen Hochwasserschutz und Starkregenereignisse sowie die Inanspruchnahme und die Frage der Qualität landwirtschaftlicher Flächen in die Diskussion eingebracht. Hierbei zeigte sich etwa, dass die BI sich bereits sehr intensiv mit diesen Themen befasst hat. Beim Runden Tisch konnte insoweit aufgezeigt werden, dass diese Themen im Falle einer positiven Zielabweichungsentscheidung des Regierungspräsidiums in den nachfolgenden Bauleitplanverfahren in die Abwägung eingestellt und auch gutachterlich aufgearbeitet werden müssen.

 

Breiten Raum nahmen auch Fragen zur Standortauswahl und zu Standortalternativen sowie der damit verbundenen Methodik ein. Klar wurde dabei auch herausgearbeitet, dass bezogen auf einen Planungshorizont bis 2030 für das geplante Industriegebiet Rißtal eine Fläche von ca. 45 Hektar vorgesehen ist. Die Frage potenzieller Erweiterungsflächen sei demgegenüber nur ein Kriterium von mehreren bei der Frage der Standortauswahl gewesen. Die Bedeutung eines möglichen Anschlusses des geplanten Industriegebiets an den Schienenverkehr war ein wichtiges Anliegen von Alois Müller, dem Vertreter des LNV Die Vertreterin des NABU, Vera Schlossbauer, brachte für den Fall der Realisierung der Planung u. a. das Thema eines notwendigen naturschutzfachlichen Ausgleichs ebenso in die Diskussion ein wie eine mögliche ökologische Ausgestaltung des Gebiets.

 

Geschäftsführer Jörg Hochhausen von der Firma Handtmann verdeutlichte die unternehmerischen und wirtschaftlichen Hintergründe der Erweiterungsabsichten des Biberacher Unternehmens. Insoweit wurde festgehalten, dass die Erweiterungspläne der Firma Handtmann auch Anlass für die vorliegende Planung gegeben haben, es jedoch insgesamt aus Sicht der planenden Kommunen um eine Standortsicherung und -vorsorge im industriellen Sektor bis ins Jahr 2030 geht.

 

Biberachs Baubürgermeister Christian Kuhlmann als Sprecher der Bürgermeister wies unter anderem darauf hin, dass in den eventuell nachfolgenden Bauleitplanverfahren selbstverständlich eine ausführliche Information und Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgen werde. Insoweit bat er um Verständnis, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung sowie viele Fragestellungen auf Grund rechtlicher Vorgaben und des frühen Verfahrensstadiums des vorgelagerten Zielabweichungsverfahrens noch gar nicht angegangen werden konnten, sondern erst dann auf die Tagesordnung kämen, wenn das Zielabweichungsverfahren positiv ausgehen würde.

 

Abteilungspräsident Dr. Schneider wies darauf hin, dass das Zielabweichungsverfahren als ein den Bauleitplanverfahren vorgelagertes Verfahren ein behördeninternes nichtöffentliches Verfahren sei. Angesichts zahlreicher bilateraler Gespräche, u.a. mit der BI Schutzgemeinschaft Rißtal oder dem NABU sowie der kommunalen Seite sei für das Regierungspräsidium deutlich geworden, dass ein gemeinsamer Dialog aller Akteure dazu beitragen könne, für Transparenz und gegenseitiges Verständnis zu sorgen. Dr. Schneider teilte mit, dass das Regierungspräsidium weiterhin noch in diesem Jahr über den Antrag auf Zielabweichung entscheiden wolle. Er zeigte sich im Übrigen davon überzeugt, dass der Runde Tisch, der auch für das Regierungspräsidium Tübingen Neuland in einem Zielabweichungsverfahren gewesen sei, eine Chance für einen weiterführenden fairen und sachlichen Dialog in eventuell nachfolgenden Bauleitplanverfahren biete.


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