Pressemitteilung

Sitzung des Begleitausschuss des Interreg-Programms Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein am 18. Mai 2018 in Schwaanwald im Fürstentum Lichtenstein

„Eine lebendige grenzüberschreitende Zusammenarbeit bleibt auch in Zukunft von zentraler Bedeutung ..."

​Regierungspräsident Tappeser betont: „Eine lebendige grenzüberschreitende Zusammenarbeit bleibt auch in Zukunft von zentraler Bedeutung. Deshalb haben wir heute den Blick nicht nur auf die laufende, sondern auch auf die kommende Förderperiode nach 2020 gerichtet.“

Am 18. Mai 2018 kam der Begleitausschuss des Interreg-Programms Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein zu seiner vierten Sitzung in der laufenden Förderperiode zusammen.

Die Mitglieder des Begleitausschusses konnten sich bei der Sitzung in Schwaanwald im Fürstentum Liechtenstein ein Bild über die im vergangenen Jahr genehmigten 18 Projektanträge mit einem Fördervolumen von 13,4 Millionen Euro machen.

 

Einen Schwerpunkt bildeten dabei die sogenannten IBH – Labs, Hochschulprojekte, die dazu beitragen werden, die wissenschaftlichen Kompetenzen im Programmgebiet grenz- und hochschulartübergreifend zu bündeln sowie den Transfer zwischen Forschung, Unternehmen und weiteren regionalen Akteuren zu fördern.

 

Der Mitvorsitzende des Begleitausschusses und Regierungspräsident des Bezirks Tübingen, Klaus Tappeser, hob dabei den konkreten Mehrwert der Projekte für die Region hervor und betonte: „Mit den zur Verfügung gestellten Fördermitteln ermöglicht Interreg „Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein“ einen grenzüberschreitenden Mehrwert, den die beteiligten Projektpartner auf nationaler Ebene gerade nicht erreichen können.“

 

Breiten Raum in der Sitzung nahmen die auf vielen Ebenen laufenden Vorbereitungen für die die kommende Förderperiode ab dem Jahr 2021 ein.


Die aus Vertretern der am Programm beteiligten Länder bestehende Programmierungsgruppe hat sich im Januar konstituiert. Für Ende Mai hat die europäische Kommission die Entwürfe der Verordnungen für die kommende Förderperiode angekündigt.

 

„Das kommende Jahr wird davon geprägt sein, Entwürfe zu analysieren, die Auswirkungen etwaiger Rechtsänderungen auf das Programm zu bewerten und sich gegenüber der Kommission zu positionieren“, erläuterte Klaus Tappeser.


„Bei der kommenden Sitzung des Begleitausschusses im Mai 2019 werde dann die Diskussion um die künftige Programmgestaltung sicher einen breiten Raum einnehmen“, resümierte Herr Tappeser abschließend.

 

Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit ist zentraler Bestandteil der Europapolitik des Landes Baden-Württemberg. Sie verstärkt in den grenznahen Regionen die vielfältigen Verflechtungen vor allem in den Bereichen Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Verkehr, Kultur und Bildung. Anhand von grenzüberschreitenden Projekten erleben die Bürgerinnen und Bürger in den grenznahen Regionen in ihrem Alltag ganz praktisch die Vorteile einer europäischen Integration. Seit über 20 Jahren fördert das Strukturförderprogramm Interreg der Europäischen Union solche grenzüberschreitenden Kooperationen zwischen Regionen und Städten mit unmittelbaren positiven Auswirkungen auf die dortigen Bürgerinnen und Bürger.

 

Auch in der Bodenseeregion ist die grenzüberschreitende Zusammenarbeit sehr lebendig. Das Interreg-Programm Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein bildet dort einen zentralen institutionellen und finanziellen Rahmen für eine nachhaltige Umsetzung der grenzüberschreitenden Projekte. In der mittlerweile fünften Förderperiode bis 2020 stehen der Region dafür Fördermittel von insgesamt 52 Millionen Euro zur Verfügung. Die Bereiche „Wettbewerbsfähigkeit, Innovation, Beschäftigung und Bildung“, „Umwelt, Energie und Verkehr“ und „Verwaltungszusammenarbeit und bürgerschaftliches Engagement“ bilden in der laufenden Förderperiode die Schwerpunkte.

 

Hintergrundinformation:
Interreg ist ein Regionalprogramm der Europäischen Union zur Förderung von grenzüberschreitenden Projekten, an dem sich auch Nicht-EU-Staaten beteiligen können. Umfassende Informationen stehen auf der Website des Programms unter www.interreg.org zur Verfügung.

 

Weblink: Jahresbericht zur Programmumsetzung 2017 („Bürgerinformation“)

 

Zum Interreg-Fördergebiet gehören auf deutscher Seite der Bodenseekreis, die kreisfreien Städte Kempten und Memmingen, die Landkreise Konstanz, Lindau, Oberallgäu, Unterallgäu und Ravensburg, der Schwarzwald-Baar-Kreis sowie die Landkreise Sigmaringen, Tuttlingen und Waldshut. In der fünften Förderperiode neu hinzugekommen sind die Landkreise Lörrach und Ostallgäu sowie die kreisfreie Stadt Kaufbeuren. Österreich ist durch das Land Vorarlberg beteiligt. Zum Programmgebiet gehören ferner das Fürstentum Liechtenstein und in der Schweiz die Kantone Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graubünden, Schaffhausen, St. Gallen, Thurgau und Zürich.

 

Förderanträge können sowohl von privaten und juristischen Personen, sonstigen Institutionen als auch von öffentlichen Trägern gestellt werden, soweit sich an dem Projekt Partner aus mindestens zwei verschiedenen Ländern beteiligen und wenigstens ein Projektpartner seinen Sitz in einem EU-Mitgliedstaat hat.

 

Ansprechpartner für das Interreg V-Programm ist in Baden-Württemberg die Netzwerkstelle beim Regierungspräsidium Tübingen, Christian Tetzel, Konrad-Adenauer-Str. 20, D-72072 Tübingen, Telefon 07071/757-3240, Telefax 07071/757-93240, E-Mail: christian.tetzel@rpt.bwl.de


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