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Sonderförderprogramm: Sirenen des Bundes | Noch bis zum 12. November 2021 können Anträge gestellt werden!

Symbolbild Sirene

Sirene

Sirenen des Bundes heißt das Sonderförderprogramm, das der Bund zum (Aus-)Bau der Sireneninfrastruktur aufgelegt hat. Baden-Württemberg erhält aus dem insgesamt 88 Millionen schweren Fond 11,2 Millionen Euro. Damit soll die Anschaffung, Errichtung und Ertüchtigung von elektronischen Sirenenanlagen zur Warnung der Bevölkerung finanziert werden. Fördervoraussetzung ist, die Nutzung von Sirenen in ein Gesamtkonzept „Warnung“ einzubinden.

Sirenen machen die Menschen mit einem akustischen Signal auf eine Gefahrensituation aufmerksam. Konkrete Informationen zur aktuellen Gefahrenlage sowie die darauf abgestimmten Handlungsempfehlungen werdender Bevölkerung durch andere Warnmedien wie Radio, Fernsehen, Warn-Apps, digitale Stadtinformationstafeln oder Internetseiten übermittelt. Dieser breite Ansatz im Sinne des Warnmixes ist wichtig, um die Menschen bei Gefahrenlagen auf den unterschiedlichsten Kanälen in ihren jeweiligen Lebenssituationen bestmöglich mit Warnmeldungen erreichen zu können.

Förderanträge können die Kommunen sowie die Stadt- und Landkreise noch bis zum 12. November 2021 beim örtlich zuständigen Regierungspräsidium stellen.

Weitere Informationen zum Sirenenförderprogramm finden Sie im Webangebot des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen in Baden-Württemberg: Sirenenförderung

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