Pressemitteilung

Städtebauförderungsprogramm 2020 | 45 Millionen Euro gehen an Kommunen im Regierungsbezirk Tübingen

​Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat im Städtebauförderungsprogramm 2020 den Städten und Gemeinden im Land insgesamt rund 265 Millionen Euro für städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen bewilligt. Davon kommen rund 101,9 Millionen Euro vom Bund. Bei der Bewilligungssumme wurde damit in diesem Jahr erneut ein Rekordniveau erreicht. Städte und Gemeinden wird durch die Mittel ermöglicht, die Wohn- und Aufenthaltsqualität in Ortskernen zu verbessern, Quartiere aufzuwerten, bestehende Zentren funktionsfähig zu halten oder zu revitalisieren.

Im Regierungsbezirk Tübingen wurden insgesamt 63 Städte und Gemeinden im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms 2020 bedacht und rund 45 Millionen Euro für Städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen bewilligt. Dies entspricht einem Anteil von 17,25 Prozent der insgesamt in Baden-Württemberg bereitgestellten Mittel. Der Regierungsbezirk Tübingen liegt damit etwas über den 16,5 Prozent, die ihm eigentlich nach Königsteiner Schlüssel zustehen.

„Gerade in Zeiten der Corona-Krise ist das ein starkes Signal von Bund und Land an die Kommunen im Regierungsbezirk Tübingen. Hiermit ist ein klares Zeichen an unsere Kommunen verbunden, dass wir die Städte und Gemeinden auch künftig eng und verlässlich begleitet werden – auch und gerade in schwierigen Zeiten“, machte Regierungspräsident Klaus Tappeser deutlich.

Wie wichtig die Städtebauförderungsmittel für eine zukunftsfähige Stadtentwicklung der Kommunen im Regierungsbezirk Tübingen sind, zeigt sich auch an dem wie schon in den Jahren davor sehr hohen Antragsvolumen: Das Programm ist trotz der Rekordfördersumme um rund das dreifache überzeichnet.

Hintergrundinformationen:

Die Städtebauförderung reagiert flexibel auf neue und wechselnde Herausforderungen und legt Grundlagen für eine zukunftsfähige Fortentwicklung der Städte und Gemeinden, ihrer Infrastruktur und der Wirtschaft.

Die städtebauliche Erneuerung trägt nach dem Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ maßgeblich zur Nachverdichtung, zur Revitalisierung von Brachflächen und damit zur Reduzierung der Freiflächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke bei. In baulich vorgenutzten Gebieten können mit Hilfe der Städtebauförderung zudem in erheblichem Maße auch stadtklimatische und energetische Verbesserungen erreicht werden sowie qualitativ hochwertige Grün- und Freiflächen entstehen. 
Unverzichtbar für eine erfolgreiche zukunftsorientierte Stadtentwicklung ist die Erstellung und regelmäßige Fortentwicklung eines umfassenden gesamtstädtischen Entwicklungskonzeptes unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Zu einem solchen Konzept gehören Analysen und stadtplanerische Zielsetzungen hinsichtlich der Bevölkerungsentwicklung, des lokalen Wohnungsbestandes und -bedarfs, der Einzelhandelsstruktur und Nahversorgung, der Mobilität und des Verkehrs, des Bildungs- und Arbeitsangebots, der sozialen und integrationsfördernden Einrichtungen sowie des Stadtklimas.

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