Pressemitteilung

Städtebaureise 2020 des Regierungspräsidiums Tübingen nach Pfullendorf und Meersburg

​Das Regierungspräsidium Tübingen veranstaltet im Herbst 2020 eine „Städtebaureise“. Gemeinsam mit den zuständigen Experten des Regierungspräsidiums informiert sich Regierungspräsident Tappeser dabei über ausgewählte Projekte im Regierungsbezirk Tübingen, die mit Hilfe der Städtebauförderung aktuell umgesetzt werden oder bereits abgeschlossen sind. Am 16. September 2020 besuchte der Regierungspräsident die Städte Pfullendorf und Meersburg. Im Oktober folgen noch Besuche in Ehingen an der Donau und in Eberhardzell. Bereits am 14. September war Tappeser in Rottenburg und Balingen vor Ort.

Im Jahr 2020 hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg den Städten und Gemeinden im Land insgesamt rund 265 Millionen Euro für städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen bewilligt. Davon kommen rund 102 Millionen Euro vom Bund.

„Bei der aktuellen Programmentscheidung des Landes für 2020 entfallen insgesamt fast 46 Millionen Euro auf Kommunen im Regierungsbezirk Tübingen. Wir leisten damit einen bedeutenden Beitrag für einen zeitgemäßen städtebaulichen Charakter und eine nachhaltige Entwicklung baulicher Strukturen in unseren Kommunen und sorgen so für eine hohe Aufenthaltsqualität“, betonte Tappeser, der überdies deutlich machte: „Die Innenstädte wie auch die kommunalen Haushalte sind in der Corona-Krise unter Druck geraten. Wir lassen unsere Kommunen nicht alleine. Unsere Ortszentren müssen lebendig bleiben.“

Hintergrundinformationen:
Seit 1971 leistet die Städtebauförderung in Baden-Württemberg mit einem Fördervolumen von bisher rund 8,1 Milliarden Euro bis einschließlich dem Programmjahr 2020 in über 3.300 Sanierungs- und Entwicklungsgebieten einen bedeutenden Beitrag zur Behebung städtebaulicher Missstände und damit zur Entwicklung von Städten und Gemeinden. Die aktuellen Förderschwerpunkte für das 50-jährige Jubiläum im nächsten Jahr in Baden-Württemberg sind:

  • Schaffung von Wohnraum durch Umnutzung, Modernisierung und Aktivierung von Flächen und leerstehenden Immobilien,
  • Anpassung an den Klimawandel und ökologische Erneuerung, unter anderem in den Handlungsfeldern Energieeffizienz im Altbaubestand, Verbesserung des Stadtklimas, Reduzierung von Lärm und Abgasen, Aktivierung der Naturkreisläufe in den festgelegten Gebieten, Verbesserung der grünen Infrastruktur und des Wohnumfeldes durch Schaffung und Erhalt sowie Qualifizierung von multifunktionalen Grün- und Freiräumen,
  • Stärkung, Revitalisierung und Erhalt der Funktionsfähigkeit bestehender Zentren, insbesondere durch die Sicherstellung der Nahversorgung, Aufwertung des öffentlichen Raumes, Sicherung und Erhalt denkmalpflegerisch wertvoller Bausubstanz sowie stadt- und ortsbildprägender Gebäude,
  • Stabilisierung und Aufwertung bestehender Gewerbegebiete, um zukunftsfähige Entwicklungen zu ermöglichen und den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg zu stärken,
  • Sicherung und Verbesserung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der Integration in den Quartieren als wichtiger Teil der Daseinsvorsorge durch Erhaltung und Aufwertung des Wohnungsbestandes sowie des Wohnumfeldes in Wohnquartieren mit negativer Entwicklungsperspektive und besonderem Entwicklungsbedarf,
  • Maßnahmen zur Anpassung vorhandener Strukturen an den demografischen Wandel, insbesondere Maßnahmen zur Erreichung von Barrierefreiheit bzw. -armut im öffentlichen Raum und zum generationengerechten Umbau von Wohnungen,
  • Neustrukturierung und Umnutzung leerstehender, fehl- oder mindergenutzter Flächen und baulich vorgenutzter Brachflächen, insbesondere bisher militärisch genutzter Gebäude und Liegenschaften sowie Industrie-, Gewerbe- und Bahnbrachen, für andere Nutzungen, z. B. den Wohnungsneubau, Gewerbe und hochwertige Dienstleistungen.


Die Förderschwerpunkte können in den einzelnen Programmjahren variieren und werden jeweils fortgeschrieben.
 
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