Pressemitteilung

Tanja Breymaier leitet das neue Referat „Ausgangsstoffe für Explosivstoffe“ des Regierungspräsidiums Tübingen

Das Foto zeigt v. l. n. r. Regierungspräsident Klaus Tappeser, Referatsleiterin Tanja Breymaier, Abteilungspräsident Stefan Czarnecki im Foyer des RP Tübingen

(V. l. n. r.) Regierungspräsident Klaus Tappeser, Referatsleiterin Tanja Breymaier, Abteilungspräsident Stefan Czarnecki

Regierungspräsident Klaus Tappeser hat Tanja Breymaier zur Leiterin des in der Abteilung Marktüberwachung neu eingerichteten Referats „Ausgangsstoffe für Explosivstoffe“ bestellt. Für diese Aufgabe, für die das Regierungspräsidium landesweit zuständig ist, bringt Tanja Breymaier vielfältige Erfahrungen auf allen Ebenen der Landesverwaltung mit.

„Ich weiß eine neue und wichtige Aufgabe des Regierungspräsidiums Tübingen in guten Händen. Denn Tanja Breymaier ist aufgrund ihrer fachlichen Qualifikation sowie ihrer vielseitigen Erfahrung auf den unterschiedlichsten Verwaltungsebenen und in der Mitarbeiterführung besonders für die umfangreichen und anspruchsvollen Aufgaben geeignet“, betonte Regierungspräsident Klaus Tappeser bei der Amtseinsetzung.

Vor ihrem Eintritt in die Landesverwaltung studierte Breymaier Rechtswissenschaften an den Universitäten Mannheim und Konstanz. Das Rechtsreferendariat absolvierte sie am Landgericht Konstanz. Nach Stationen beim Landratsamt Freudenstadt, beim Regierungspräsidium Tübingen und dem Innenministerium Baden-Württemberg ist sie seit 2011 wieder beim Regierungspräsidium Tübingen. Nach einer mehrjährigen Tätigkeit in der Umweltabteilung als stellvertretende Leiterin des Referats „Recht und Verwaltung“ wechselte sie 2020 in die Abteilung Marktüberwachung. Dort war sie zuletzt stellvertretende Leiterin des Referats „Recht und Verwaltung“.

Hintergrundinformation:

Das Referat „Ausgangsstoffe für Explosivstoffe “ befindet sich derzeit im Aufbau. Dem Regierungspräsidium Tübingen wurde mit Wirkung vom 21. Mai 2022 die Zuständigkeit als Inspektionsbehörde für den Vollzug der Verordnung (EU) 2019/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates vom Juni 2019 über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe sowie des Ausgangsstoffgesetzes übertragen. Die EU-Verordnung verbietet die Überlassung einer Reihe von chemischen Stoffen oberhalb bestimmter Konzentrationen, die zur Herstellung von Explosivstoffen für kriminelle Zwecke missbraucht werden können, an Personen, die nicht im Zusammenhang mit einer gewerblichen, unternehmerischen oder beruflichen Tätigkeit handeln. Weitere Stoffe unterliegen einer Meldepflicht im Falle von verdächtigen Transaktionen oder des Abhandenkommens solcher Stoffe.

Das Regierungspräsidium Tübingen hat als Inspektionsbehörde die genannten Pflichten zu überwachen. Insbesondere hat das Regierungspräsidium dafür zu sorgen, dass die Einhaltung der für Wirtschaftsteilnehmer, für gewerbliche Verwender oder Online-Marktplätze festgelegten Anforderungen bei der Bereitstellung von Ausgangsstoffen im Sinne der EU-Verordnung sichergestellt sind. Bei Feststellung von Verstößen können erforderliche Anordnungen zu deren Beseitigung bzw. zur Verhütung künftiger Verstöße erlassen und auch Sanktionen verhängt werden. Daneben berät die Inspektionsbehörde die Wirtschaftsteilnehmer zu deren Pflichten und führt Sensibilisierungsmaßnahmen durch.

Zur Stärkung der öffentlichen Sicherheit ist eine enge Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt, dem Polizeivollzugsdienst, den Strafverfolgungsbehörden, dem Zoll sowie anderen Inspektionsbehörden vorgesehen. Die Fachaufsicht über die Inspektionsbehörde führt das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen. Eine Kontaktstelle zur Meldung verdächtiger Transaktionen oder des Abhandenkommens entsprechender Stoffe wurde beim Landeskriminalamt eingerichtet.

Bildunterschrift:

(V. l. n. r.) Regierungspräsident Klaus Tappeser, Referatsleiterin Tanja Breymaier, Abteilungspräsident Stefan Czarnecki

Fotographie: Regierungspräsidium Tübingen.

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