Pressemitteilung

Tierärztliche Labore können bei Testung auf Infektion mit Coronavirus unterstützen

​Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Untersuchungslabore arbeiten auf Hochtouren, um die zahlreichen Testungen auf SARS-CoV-2 zuverlässig auszuwerten und den betroffenen Patienten und behandelnden Ärzten schnell Gewissheit zu bringen. Mit der großen Anzahl an möglichen Erkrankten sind die Labore jedoch mit den Testungen an ihre Kapazitätsgrenzen gekommen.

„Eine Entlastung können die tierärztlichen Labore bringen“, so Regierungspräsident Klaus Tappeser. Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen wie es die Corona-Test sind, können laut der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen von den Unteren Verwaltungsbehörden nach vorheriger Anzeige genehmigt werden. „Damit können die Landratsämter Testungen in tierärztlichen Labore zulassen und in Kooperation mit Ärzten die Testkapazitäten spürbar ausbauen,“ zeigt sich Tappeser angesichts der Möglichkeit zur Entlastung erfreut.

Hintergrundinformationen:
Der Nachweis von SARS-CoV-2 in Patientenproben stellt gemäß Beschluss 1/2020 vom 19.02.2020 vom Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe am Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein nicht gezieltes Arbeiten im Sinne der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen dar.

Die zuständige Behörde für die Anzeige ist gemäß § 1 der Verordnung der Landesregierung und des Umweltministeriums über Zuständigkeiten nach der Biostoffverordnung die untere Verwaltungsbehörde.

Für die Feststellung und Heilbehandlung einer CoVID-19-Infektion besteht ein Arztvorbehalt (§ 24 Infektionsschutzgesetz in Verbindung mit Corona-Virus Meldeverordnung).

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