Pressemitteilung

Über 900.000 Euro für Abwasservorhaben in Laichingen

Das Regierungspräsidium Tübingen gibt grünes Licht für einen Zuschuss in Höhe von über 900.000 Euro an die Stadt Laichingen. Mit den Fördergeldern unterstützt das Land Baden-Württemberg die Stadt im Alb-Donau-Kreis bei der Aus- und Nachrüstung von sechs Regenüberlaufbecken.

Künftig leiten in Laichingen mit modernster Technik nachgerüstete Regenüberlaufbecken das bei Starkregen anfallende Mischwasser in das Grundwasser ein. Die Stadt hat insgesamt neun solcher Becken. Nun wird in einem ersten von drei Bauabschnitten mit Nachrüstungen an sechs Regenüberlaufbecken begonnen. Dabei handelt es sich um die Nachrüstung der Beckenüberläufe mit Feinrechen sowie mit Mess-, Steuer und Regeltechnik. Zusätzlich wird im Regenüberlaufbecken in der Radstraße ein sogenannter Lamellenklärer eingebaut, um die Klärbedingungen in diesem Becken deutlich zu verbessern.

„Die Stadt Laichingen setzt sich vorbildlich für einen vorbeugenden und nachhaltigen Grundwasserschutz ein“, so Umweltminister Franz Untersteller anlässlich der Förderzusage des Landes. „Zuerst der Bau einer vierten Reinigungsstufe auf ihrer Kläranlage und nun folgen die nächsten Schritte mit der Ausrüstung von Regenüberlaufbecken mit Mess-, Steuer- und Regeltechnik sowie die Nachrüstung von bestehenden Regenwasseranlagen zum Schutz des Grundwassers,“ so Untersteller weiter.

„Besonders freut mich, dass wenige Monate nach der offiziellen Inbetriebnahme der Ableitung von Abwasser aus Merklingen zur Ulmer Kläranlage jetzt mit der Nachrüstung der Regenüberlaufbecken in Laichingen ein weiterer großer Fortschritt für die Umwelt in dieser Raumschaft erfolgt“, so Regierungspräsident Klaus Tappeser.

Die gesamte Abwasserinfrastruktur der Stadt Laichingen liegt im Karstgebiet der Schwäbischen Alb und damit in einem geologisch sensiblen Bereich. Es ist zudem kein Fluss und kein Bach vorhanden, in den gereinigtes Abwasser eingeleitet werden kann. Die förderfähigen Ausgaben betragen für diesen Bauabschnitt 1.675.000 Euro. Diese fördert das Land mit einem Fördersatz in Höhe von 54,3 Prozent.

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