Pressemitteilung

Uferrenaturierung in Kressbronn

Nach den Planungen des Landesbetriebs Gewässer des RP sollten die Bauarbeiten im Dezember 2017 beginnen.

​Nach den Planungen des Landesbetriebs Gewässer des Regierungspräsidiums sollten die Bauarbeiten im Dezember 2017 beginnen. Zwischenzeitlich wurden von Anwohnern mehrere verwaltungsgerichtliche Verfahren angestrengt, in denen die Umsetzung des gesamten Planfeststellungsbeschlusses angegriffen wird. Deshalb konnte mit den Arbeiten bislang nicht begonnen werden. Eines der Gerichtsverfahren ist mit Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg bereits abgeschlossen. Das Regierungspräsidium Tübingen geht davon aus, dass auch die übrigen gerichtlichen Verfahren die Uferrenaturierung in Kressbronn nicht stoppen werden.

Sobald die verwaltungsgerichtlichen Verfahren entschieden sind, ist geplant, im östlichen Teil der Renaturierungsmaßnahme vom Landungssteg bis zur bayerischen Landesgrenze mit der Umsetzung zu beginnen. Das Regierungspräsidium Tübingen strebt einen sehr zeitnahen Baubeginn im östlichen Bereich an, so dass die Baumaßnahmen vor dem erfahrungsgemäß Ende April/Anfang Mai signifikant steigenden Frühjahreswasserstand abgeschlossen werden können.

 

Im westlichen Teil des Renaturierungsbereichs verhindern derzeit zudem die für diese Jahreszeit deutlich über dem Durchschnitt liegenden Wasserstände eine Abfischung. Die Abfischung ist im westlichen Teil - im Unterschied zum östlichen Teil - als vorbereitende Maßnahme erforderlich, weil im westlichen Bereich eine flächige Anschüttung des Seegrund- und Uferbereichs vorgesehen ist. Die Abfischung muss unmittelbar vor der Umsetzung der Maßnahme erfolgen, um eine bestmögliche Sicherung des Fischbestands zu erreichen. Eine fischschonende Umsetzung in der aktuellen Niedrigwasserperiode kann auf Grund des Wasserstands  im westlichen Bereich nicht mehr gewährleistet werden. Eine Umsetzung der Baumaßnahmen im westlichen Bereich ist in der bis etwa März/April 2018 dauernden Niedrigwasserperiode (siehe beigefügtes Diagramm) daher nicht zu erwarten. Ob mit dem Rückbau von Anlagen begonnen werden kann, ist von der weiteren Entwicklung des Wasserstandes, und damit der Möglichkeit entsprechende Baumaschinen im Uferbereich einzusetzen, abhängig.

 

Zur Vorbereitung der Baumaßnahmen wurden Baugrunderkundungen beauftragt. Auch diese Untersuchungen konnten bislang noch nicht abgeschlossen werden, da von einigen Anwohnern die Erkundungsmaßnahmen auf ihren Grundstücken untersagt worden waren. Das Landratsamt Bodenseekreis hat diesbezüglich Duldungsanordnungen erlassen. Das Regierungspräsidium Tübingen geht davon aus, dass die ausstehenden Erkundungsmaßnahmen auf der Basis dieser Anordnungen zeitnah durchgeführt werden. Zwischenergebnisse der bisher durchgeführten Baugrunduntersuchung werden im Laufe der Woche (KW 3) erwartet, jedoch sind für eine abschließende Beurteilung die weiteren Erkundungen notwendig.

Hintergrundinformation:
Massive Uferbefestigungen und –mauern, aber auch zahlreiche Hafen- und Steganlagen prägen aktuell weite Bereiche des Bodenseeufers in Kressbronn. Damit einher geht eine Beeinträchtigung der Wasserwechselzone. Gleichzeitig ist an vielen Stellen die Verbindung mit dem Hinterland unterbrochen; eine Durchgängigkeit zwischen den aquatischen und terrestrischen Lebensräumen besteht damit nicht oder nur noch stark eingeschränkt.


Seit den 1980er Jahren gibt es Überlegungen, das Bodenseeufer in Kressbronn ökologisch zu verbessern und eine bessere Zugänglichkeit des Ufers für die Menschen zu ermöglichen. Für den Bereich ab dem Seepark im Westen bis zur Landesgrenze zu Bayern im Osten wurde am 7. Dezember 2001 eine Renaturierungsplanung planfestgestellt, die nach langjährigen Gerichtsverfahren inzwischen durch eine Ausführungsplanung konkretisiert wurde und nun umgesetzt werden soll.


Die Pläne sowie weitere Unterlagen und Informationen sind unter Uferrenaturierung Kressbronn abrufbar.

 

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