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Uferrenaturierung Kressbronn – Gutachten liegt vor

Uferrenaturierung Kressbronn - Blick aus def Höhe auf das Ufer

Zu der im Rahmen der Uferrenaturierung Kressbronn im westlichen Bauabschnitt vorgesehenen Anschüttung wurde ein Baugrundgutachten durch das Ingenieurbüro Dr. Ulrich aus Leutkirch erstellt.  Eine Überprüfung dieses Gutachtens wurde durch den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen Univ. Prof. Dr. Moormann aus Stuttgart vorgenommen. Gutachten und Prüfbericht wurden der Gemeinde Kressbronn sowie den betroffenen Grundstückseigentümern zur Verfügung gestellt.

Gutachter und Prüfer kommen zum Ergebnis, dass bei regelgerechter Ausführung und Erhaltung der bestehenden Gebäude keine „die Standsicherheit und statisch-konstruktive Integrität der Gebäude betreffenden Auswirkungen zu erwarten“ sind. Bei Gebäuden im unmittelbaren Nahbereich zum Ufer können „optisch-relevante Auswirkungen in Form von sich öffnenden Gebäudefugen oder auch Rissen im Putz nicht ausgeschlossen werden.“ Nach Bewertung der Gutachter sind die zu erwartenden Verformungsauswirkungen insgesamt gering und können mit einfachen „Schönheitsreparaturen“ behoben werden. Im Gutachten werden begleitende Maßnahmen aufgezeigt, die erforderlichenfalls ergriffen werden können.

Die architektonische Beweissicherung und die Begleitung der Maßnahme durch einen Sachverständigen für Hochbaukonstruktionen für die ergänzende Bewertung der Bausubstanz werden vom Gutachter und vom Prüfer empfohlen. Es ist vorgesehen, diesen Empfehlungen zu folgen.

Vor diesem Hintergrund ist beabsichtigt, die Uferrenaturierung im Herbst/Winter 2023/2024 fortzuführen. Die Zeitplanung hängt aber davon ab, ob die Erlaubnisse zur vorübergehenden Nutzung von Teilflächen der im Baustellenbereich betroffenen Privatgrundstücke für die Bauarbeiten erteilt werden.

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