Mit rund 1,3 Millionen Euro fördert das Land Baden-Württemberg im Regierungsbezirk Tübingen in diesem Jahr die Erstausstattung von Rettungswachen sowie bauliche Maßnahmen in der bodengebundenen Notfallrettung. „Tag und Nacht leistet der Rettungsdienst unverzichtbare Arbeit. Für schnelle Hilfe bei medizinischen Notfällen ist er auf moderne und gut ausgestattete Rettungswachen angewiesen. Es kommt daher der gesamten Bevölkerung zugute, wenn wir die Rettungsdienstorganisationen bei ihren Investitionen unterstützen. Ich freue mich, dass wir mit unserer Förderung die Einsatzfähigkeit der Notfallrettung weiter stärken und damit zugleich zur Attraktivität des Rettungsdienstes für die vielen ehrenamtlichen Einsatzkräfte beitragen“, so Regierungspräsident Klaus Tappeser.
Nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Förderung von Investitionen nach dem Rettungsdienstgesetz können der Neubau, der Umbau, die Sanierung und die Erstausstattung von baulichen Anlagen der Hilfsorganisationen gefördert werden. Das Regierungspräsidium Tübingen hat aktuell Bewilligungsbescheide für drei Vorhaben im Regierungsbezirk an die Landesverbände der Hilfsorganisationen versandt.
Zur zweckmäßigen und sicheren Unterbringung von Fahrzeugen der bodengebundenen Notfallrettung sowie deren Besatzungen in der Rettungswache Burladingen-Killer sowie für die Erstausstattung der Rettungswache Bad Schussenried erhält der DRK-Landesverband Baden-Württemberg e. V. insgesamt 1.204.617 Euro. Diese Fördermittel tragen dazu bei, die Einsatzbereitschaft des Rettungsdienstes zu erhalten, die Einhaltung der Hilfsfristen zu verbessern und die Rettungswachen mit der für ihren Betrieb erforderlichen Ausstattung zu versehen.
Darüber hinaus erhält der ASB-Landesverband Baden-Württemberg e.V.einen Förderbetrag in Höhe von 50.283 Euro für die Erstausstattung der Notarztwache Riedlingen, um diese bedarfsgerecht einzurichten.
Hintergrundinformationen:
Die Regierungspräsidien fördern insbesondere die Errichtung von Rettungswachen des Rettungsdienstes sowie des Berg- und Wasserrettungsdienstes und Projekte zur technischen oder organisatorischen Weiterentwicklung des Rettungsdienstes (§§ 26 und 30 Rettungsdienstgesetz). Ausschlaggebend für die Zuständigkeit eines Regierungspräsidiums ist der Standort der jeweiligen Rettungswache.
Zu den Aufgaben der Regierungspräsidien gehört dabei der gesamte Prozess von der Beratung der Antragsteller und der Prüfung von Anträgen sowie Prioritätenlisten über die Erstellung der Förderbescheide und die Auszahlung der Fördermittel bis hin zur Prüfung der Verwendungsnachweise einschließlich Vor-Ort-Begehungen. Die Ausgestaltung und Bemessung dieser Förderung regelt die Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Förderung von Investitionen nach dem Rettungsdienstgesetz (VwV Förderung Rettungsdienst – VwV-F-RD vom 11. August 2022).
Die Mittel werden den Regierungspräsidien jährlich vom Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg zugewiesen.
Anlage:
Überblick über die Förderung des Rettungsdienstes im Regierungsbezirk Tübingen im Förderjahr 2024
Bildunterschrift:
Vom Land Baden-Württemberg geförderte Rettungswache Bad Schussenried; Fotografie: Michael Mutschler.