Förderung des Rettungsdienstes .
Rund 835.000 Euro für Projekte im Regierungsbezirk Tübingen.
Zur Investitionsförderung des Rettungsdienstes fließen aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg in diesem Jahr rund 835.000 Euro in den Regierungsbezirk Tübingen. „Mit den Fördermitteln tragen wir zur Verkürzung der Eintreffzeit am Notfallort und damit zur Verbesserung der Versorgung der Bevölkerung bei medizinischen Notfällen bei. Diese Förderung ist insbesondere bei der Berg- und Wasserrettung unverzichtbar. Die engagierten ehrenamtlichen Einsatzkräfte dieser Sonderrettungsdienste leisten unschätzbare Arbeit, und das unterstützen wir gerne“, so Regierungsvizepräsident Dr. Utz Remlinger.
Gefördert werden können der Neubau, der Umbau, die Sanierung und die Erstausstattung von baulichen Anlagen der Hilfsorganisationen. Das Regierungspräsidium Tübingen hat dieser Tage entsprechende Bewilligungsbescheide für zwei Vorhaben im Regierungsbezirk an die Landesverbände der Hilfsorganisationen versandt.
Der DLRG-Landesverband Württemberg e.V. erhält einen Förderanteil von rund 600.000 Euro für den Neubau der Wasserrettungswache in Wangen im Allgäu. Damit wird zum einen eine schnelle Hilfe für die Bevölkerung bei Unfällen und medizinischen Notfällen an, auf und in Gewässern sichergestellt. Zum anderen ermöglicht der Neubau eine zeitgemäße und sichere Unterbringung der ehrenamtlichen Einsatzkräfte.
Der DRK-Landesverband Baden-Württemberg e. V. erhält für seine Bergwacht Württemberg rund 235.000 Euro für die Sanierung der Bergrettungswache Isny. Die Investition ermöglicht die zweckmäßige Unterbringung von Bergrettungsfahrzeugen und speziellem Bergrettungsgerät und trägt dazu bei, die Einsatzbereitschaft der ehrenamtlichen Bergrettungskräfte zu sichern.
Hintergrundinformationen:
Die Regierungspräsidien fördern insbesondere die Errichtung von Rettungswachen des Rettungsdienstes sowie des Berg- und Wasserrettungsdienstes und Projekte zur technischen oder organisatorischen Weiterentwicklung des Rettungsdienstes (§§ 26 und 30 Rettungsdienstgesetz). Ausschlaggebend für die Zuständigkeit eines Regierungspräsidiums ist der Standort der jeweiligen Rettungswache.
Zu den Aufgaben der Regierungspräsidien gehört dabei der gesamte Prozess von der Beratung der Antragsteller und der Prüfung von Anträgen sowie Prioritätenlisten über die Erstellung der Förderbescheide und die Auszahlung der Fördermittel bis hin zur Prüfung der Verwendungsnachweise einschließlich Vor-Ort-Begehungen. Die Ausgestaltung und Bemessung dieser Förderung regelt die Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Förderung von Investitionen nach dem Rettungsdienstgesetz (VwV Förderung Rettungsdienst – VwV-F-RD).
Die Mittel werden den Regierungspräsidien jährlich vom Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg zugewiesen. Die aktuelle Mittelzuweisung umfasst die zu vergebenden Mittel für das laufende Haushaltsjahr sowie die Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2022 und 2023.
Bildunterschrift:
Verletztenrettung in unwegsamem Gelände bei einer Übung; Fotografie: Regierungspräsidium Tübingen, Dr. Daniel Hahn.
Hinweis für die Redaktionen:
Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Frau Katrin Rochner, Telefon: 07071/757-3131, gerne zur Verfügung.