Pressemitteilung

Verbesserung des Lärmschutzes an der B 27 im Bereich der Ortsteile Gniebel und Rübgarten von Pliezhausen

Baustellenschild, Baustellenhelm und zwei Pylonen

Symbolbild Baustelle

Die B 27 ist im Abschnitt zwischen den Verknüpfungen mit der B 464 beim Neckartalviadukt und der sogenannten Bullenbank mit einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsmenge von rund 51.000 Kraftfahrzeuge und einem Schwerverkehrsanteil von rund 2.200 Fahrzeuge, einer der am stärksten belasteten Bundesstraßenabschnitte in der Region Neckar-Alb. Dies war bereits in der Vergangenheit mehrfach Anlass von Bürgerinnen und Bürgern der Ortsteile Pliezhausen-Gniebel und Pliezhausen-Rübgarten sowie von der Gemeinde sich für eine Verbesserung des Lärmschutzes in diesem Bereich einzusetzen. Die Regelungen für Lärmsanierung an Bundesstraßen ließen dort bisher Maßnahmen zu Lasten des Bundes nicht zu.

Im August 2020 hat der Bund die Werte für die Lärmsanierung an Bundesfernstraßen abgesenkt. Im letzten Jahr wurde mit Inkrafttreten der Änderung der Verkehrslärmschutzverordnung zudem die Fortschreibung der für die bauliche Lärmsanierung anzuwendenden Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen zur Anwendung freigegeben.

„Berechnungen nach der neuen Richtlinie führen, zusammen mit den abgesenkten Lärmschutzgrenzwerten, nun dazu, dass im Bereich der Ortsteile Gniebel und Rübgarten bauliche Maßnahmen im Rahmen der Lärmsanierung grundsätzlich möglich werden“, kündigt Regierungspräsident Klaus Tappeser an. Eine Verpflichtung des Baulastträgers zu solchen Maßnahmen besteht nach wie vor nicht. Neben den Neuberechnungen hat das Regierungspräsidium Tübingen die örtliche Situation inzwischen erneut analysiert.

In einem ersten Schritt ist geplant, im Sommer nächsten Jahres einen lärmmindernden Fahrbahnbelag auf der B 27 in Fahrtrichtung Tübingen von der Kreisgrenze bis zur B 464, Neckartalviadukt, einzubauen. In den darauffolgenden Jahren soll die Erneuerung des Belags in Fahrtrichtung Stuttgart folgen.

In einem weiteren Schritt ist die Errichtung von Lärmschutzelementen vorgesehen. In der Diskussion stehen Wälle und Wände. Angesichts der örtlichen Randbedingungen wird hierfür ein umfangreicher Planungsprozess erforderlich. So sind unter anderem exakte vermessungstechnische Aufnahmen des örtlichen Bestands, geologische Erkundungen und Berechnungen, Erhebungen zu Fauna und Flora und Bauwerksplanungen erforderlich. Möglicherweise ist zur Schaffung des Baurechts auch ein Planfeststellungsverfahren erforderlich.

„Das Regierungspräsidium Tübingen verfolgt unter Berücksichtigung des Fahrbahnzustandes der B 27 und vor dem Hintergrund der erforderlichen Planungszeit für Lärmschutzwälle und –wände, für die Bewohnerinnen und Bewohner möglichst zeitnah eine Verbesserung beim Lärmschutz. Gleichzeitig wird damit eine wirtschaftliche Lösung verfolgt. Auch die Lärmsituation für Walddorfhäslach wird sich verbessern, da die lärmmindernden Fahrbahnbeläge bis zur Kreisgrenze eingebaut werden sollen“, so Tappeser.

Die Kosten für die Maßnahmen übernimmt der Bund als Baulastträger.

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