Pressemitteilung

Verfahren zur Elektrifizierung und Ertüchtigung der „Allgäubahn“ in den Gemeinden Aichstetten, Leutkirch, Aitrach und Kißlegg (Landkreis Ravensburg) eingeleitet

Bis zwei Wochen nach Ende der Auslegungsfrist können Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben werden

​Auf Antrag der DB Netz AG führt das Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Stuttgart, für den Planfeststellungsabschnitt 10 (PFA 10) (Aichstetten – Leutkirch) der Ausbaustrecke 48 (ABS 48: München–Lindau–Grenze D/A) ein Planfeststellungsverfahren durch. Im Auftrag des Eisenbahn-Bundesamtes hat das Regierungspräsidium Tübingen als zuständige Anhörungs- und Erörterungsbehörde nun das Anhörungsverfahren eingeleitet. Von Montag, 15. Februar, bis einschließlich Montag, 14. März 2016, werden der Plan und die Unterlagen zur Prüfung der Umweltverträglichkeit in den Rathäusern von Aichstetten, Leutkirch und Kißlegg zur Einsicht ausgelegt. In der Gemeinde Aitrach ist im vorliegenden PFA 10 lediglich ein privates Grundstück betroffen, dessen Eigentümer durch das Regierungspräsidium Tübingen direkt angehört wird; eine Auslegung der Unterlagen in Aitrach erfolgt daher nicht. In der Gemeinde Kißlegg sind im vorliegenden PFA 10 nur zwei landeseigene Grundstücke im Arrisrieder Moos betroffen, auf denen Wiedervernässungsmaßnahmen zur landschaftspflegerischen Kompensation vorgesehen sind.

Das Regierungspräsidium Tübingen bittet, auf die ortsüblichen Bekanntmachungen zu achten.

 

Bis zwei Wochen nach Ende der Auslegungsfrist können Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben werden. Näheres ist den Bekanntmachungen zu entnehmen.

 

Das Gesamtvorhaben zur Elektrifizierung und Ertüchtigung der Bahnstrecke Geltendorf – Memmingen – Lindau („Allgäubahn“) weist eine Länge von etwa 157 km auf, davon verlaufen etwa 106 km in Bayern und etwa 51 km in Baden-Württemberg. Von den insgesamt 19 Planfeststellungsabschnitten liegen sieben in Baden-Württemberg. Der PFA 10 bezieht sich auf einen etwa 13 km langen Streckenabschnitt zwischen Aichstetten und Leutkirch. Die Planung umfasst die Elektrifizierung der Strecke durch die Ausrüstung mit einer Oberleitungsanlage (Maste, Fundamente, Oberleitungen), die entsprechende Anpassung der Signalisierung sowie landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen zur Vermeidung, Minderung und Kompensation unvermeidbarer Eingriffe in Natur und Landschaft.

Für das Bauvorhaben, einschließlich der landschaftspflegerischen Maßnahmen, werden Grundstücke in den genannten Gemeinden beansprucht.

 

Das Regierungspräsidium Tübingen ist nur für die Durchführung des Anhörungsverfahrens als Teil des Planfeststellungsverfahrens zuständig. Den Planfeststellungsbeschluss, der das Baurecht für die Maßnahme erteilt, erlässt nach Abschluss des Anhörungsverfahrens das Eisenbahn-Bundesamt.

 

Die Unterlagen zum Verfahren können ab dem 15. Februar 2016 auch beim Regierungspräsidium Tübingen, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen, Raum N 451, eingesehen werden. Sie sind zudem auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen abrufbar unter Bekanntmachungen – Planfeststellungsverfahren – Aktuelle Planfeststellungsverfahren – Schienen: Elektrifizierung der Allgäubahn (Landkreise Biberach, Ravensburg).


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