Auf Antrag der DB Netz AG führt das Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle München, für den Planfeststellungsabschnitt 11 (PFA 11) (Leutkirch – EÜ BAB 96) und den Planfeststellungsabschnitt 14 (PFA 14) (Kißlegg – Wangen) der Ausbaustrecke 48 (ABS 48: München–Lindau–Grenze D/A) jeweils ein Planfeststellungsverfahren durch. Im Auftrag des Eisenbahn-Bundesamtes hat das Regierungspräsidium Tübingen als zuständige Anhörungs- und Erörterungsbehörde nun jeweils ein Anhörungsverfahren eingeleitet. Von Montag, 30. Mai, bis Mittwoch, 29. Juni 2016, werden die Pläne und die Unterlagen zur Prüfung der Umweltverträglichkeit zur Einsicht ausgelegt, zum PFA 11 in den Rathäusern von Leutkirch und Kißlegg und zum PFA 14 in den Rathäusern von Wangen und Kißlegg.
Das Regierungspräsidium Tübingen bittet, auf die ortsüblichen Bekanntmachungen zu achten.
Bis zwei Wochen nach Ende der Auslegungsfrist können Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben werden. Näheres ist den Bekanntmachungen zu entnehmen.
Das Gesamtvorhaben zur Elektrifizierung und Ertüchtigung der Bahnstrecke Geltendorf – Memmingen – Lindau („Allgäubahn“) weist eine Länge von etwa 157 km auf, davon verlaufen etwa 106 km in Bayern und etwa 51 km in Baden-Württemberg. Von den insgesamt 19 Planfeststellungsabschnitten liegen sieben in Baden-Württemberg.
Der PFA 11 bezieht sich auf einen etwa 2,6 km langen Streckenabschnitt der bestehenden Trasse in Leutkirch, der PFA 14 auf einen etwa 10,6 km langen Streckenabschnitt der bestehenden Trasse zwischen Kißlegg und Wangen. Die Planungen umfassen insbesondere die Elektrifizierung der Strecke durch die Ausrüstung mit einer Oberleitungsanlage (Maste, Fundamente, Oberleitungen), die entsprechende Anpassung der Signalisierung sowie landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen zur Vermeidung, Minderung und Kompensation unvermeidbarer Eingriffe in Natur und Landschaft.
Für das Bauvorhaben, einschließlich der landschaftspflegerischen Maßnahmen, werden Grundstücke in den genannten Städten und Gemeinden beansprucht.
Das Regierungspräsidium Tübingen ist nur für die Durchführung des Anhörungsverfahrens als Teil des Planfeststellungsverfahrens zuständig. Den Planfeststellungsbeschluss, der das Baurecht für die Maßnahme erteilt, erlässt nach Abschluss des Anhörungsverfahrens das Eisenbahn-Bundesamt.
Die Unterlagen zum Verfahren können ab 30. Mai 2016 auch beim Regierungspräsidium Tübingen, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen, Raum N 451, eingesehen werden. Sie werden zudem auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen abrufbar sein unter: Bekanntmachungen - Planfeststellungsverfahren - Aktuelle Planfeststellungsverfahren - Schienen: Elektrifizierung der Allgäubahn (Landkreise Biberach, Ravensburg)
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