Pressemitteilung

Verfahren zur Elektrifizierung und Ertüchtigung der „Allgäubahn“ in den Städten Leutkirch und Wangen und in der Gemeinde Kißlegg (Landkreis Ravensburg)

RP Tübingen hat als zuständige Anhörungs- und Erörterungsbehördenun nun jeweils das Anhörungsverfahren eingeleitet

​Auf Antrag der DB Netz AG führt das Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle München, für den Planfeststellungsabschnitt 12 (PFA 12) und den Planfeststellungsabschnitt 14.1 (PFA 14.1) der Ausbaustrecke 48 (ABS 48: München–Lindau-Grenze D/A) jeweils ein Planfeststellungsverfahren durch. Im Rahmen dieser Verfahren hat das Regierungspräsidium Tübingen als zuständige Anhörungs- und Erörterungsbehörde im Auftrag des Eisenbahn-Bundesamtes nun jeweils das Anhörungsverfahren eingeleitet.

Von Montag, 4. Juli 2016, bis einschließlich Mittwoch, 3. August 2016, werden die Pläne und die Unterlagen zur Prüfung der Umweltverträglichkeit in den Rathäusern von Leutkirch und Kißlegg (zum PFA 12) und in den Rathäusern von Wangen und Kißlegg (zum PFA 14.1) zur Einsicht ausgelegt. Das Regierungspräsidium Tübingen bittet, auf die ortsüblichen Bekanntmachungen zu achten. Bis zwei Wochen nach Ende der Auslegungsfrist können Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben werden. Näheres ist den Bekanntmachungen zu entnehmen.

 

Die Unterlagen zum Verfahren können ab dem 4. Juli 2016 auch beim Regierungspräsidium Tübingen, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen, Raum N 451, eingesehen werden. Darüber hinaus können sie dann auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums unter Bekanntmachungen – Planfeststellungsverfahren – Aktuelle Planfeststellungsverfahren – Schienen:

 

Elektrifizierung der Allgäubahn (Landkreise Biberach, Ravensburg) abgerufen werden.

 

PFA 12 bezieht sich auf einen etwa 7,8 km langen Streckenabschnitt der bestehenden Trasse zwischen Leutkirch und Kißlegg, PFA 14.1 auf einen etwa 1,7 km langen Streckenabschnitt der bestehenden Trasse in Wangen. Die Planungen umfassen wie in den anderen Planfeststellungsabschnitten insbesondere die Elektrifizierung der Strecken durch die Ausrüstung mit einer Oberleitungsanlage (Maste, Fundamente, Oberleitungen), die entsprechende Anpassung der Signalisierung sowie landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen zur Vermeidung, Minderung und Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft.

 

Des Weiteren sind im PFA 14.1 Schallschutzwände vorgesehen, im Bereich Kanalweg / Südring bahnrechts mit einer Höhe von 2 m und einer Länge von 320 m, im Bereich Zeppelinstraße / Lindauer Straße / Im Urtel bahnrechts mit einer Höhe von 3 m und einer Länge von 200 m und bahnlinks mit einer Höhe von 1 m und einer Länge von 250 m. Im PFA 12 werden keine Schallschutzwände errichtet.

 

Für das Bauvorhaben, einschließlich der landschaftspflegerischen Maßnahmen, werden Grundstücke in den genannten Städten/Gemeinden beansprucht.

 

Zum Stand der Verfahren in anderen Planfeststellungsabschnitten


Das Gesamtvorhaben zur Elektrifizierung und Ertüchtigung der Bahnstrecke Geltendorf – Memmingen – Lindau („Allgäubahn“) erstreckt sich auf einer Länge von etwa 157 km, davon 51 km in Baden-Württemberg. Sieben der insgesamt 19 Planfeststellungsabschnitte liegen in Baden-Württemberg.

 

In den Planfeststellungsverfahren ist das Regierungspräsidium Tübingen (nur) für die Durchführung der Anhörungsverfahren zuständig. Zum PFA 9 wird das Regierungspräsidium in Kürze seinen Anhörungsbericht an das Eisenbahn-Bundesamt übergeben. Im Verfahren für den PFA 10 (Aichstetten – Leutkirch) wird derzeit der Anhörungsbericht erstellt. Die Unterlagen zu den Abschnitten PFA 11 (Leutkirch – Eisenbahnübergang über die A 96) und PFA 14 (Kißlegg – Wangen) liegen bis einschließlich 29. Juni 2016 in den Rathäusern der betroffenen Städte und Gemeinden aus. In diesen Verfahren können Einwendungen noch bis 13. Juli 2016 erhoben werden. Zum PFA 13 (Bahnhof Kißlegg) findet voraussichtlich am 22. September 2016 in Kißlegg ein Erörterungstermin statt, der ortsüblich bekannt gemacht wird.

 

Die Planfeststellungsverfahren enden durch Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamts jeweils nach Abschluss der Anhörungsverfahren.


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