Pressemitteilung

Verfahren zur Elektrifizierung und Ertüchtigung der „Allgäubahn“ in der Stadt Leutkirch und in den Gemeinden Aichstetten, Aitrach und Kißlegg (Landkreis Ravensburg)

RP Tübingen als zuständige Anhörungs- und Erörterungsbehörde hat im Januar 2016 das Anhörungsverfahren eingeleitet

​Auf Antrag der DB Netz AG führt das Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Stuttgart, für den Planfeststellungsabschnitt 10 (Aichstetten – Leutkirch) der Ausbaustrecke 48 (ABS 48: München–Lindau–Grenze D/A) ein Planfeststellungsverfahren durch. Das Regierungspräsidium Tübingen als zuständige Anhörungs- und Erörterungsbehörde hat im Januar 2016 das Anhörungsverfahren eingeleitet. Bis einschließlich Montag, 14. März 2016, lagen die Pläne und Unterlagen zur Prüfung der Umweltverträglichkeit in den Rathäusern der betroffenen Städte/Gemeinden zur Einsicht aus. Bis 29. März 2016 konnten Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben werden.

Am Donnerstag, 16. Juni 2016, ab 13:00 Uhr werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange erörtert. Die Veranstaltung findet in der Dorfhalle Altmannshofen, Laubener Weg 4, 88317 Aichstetten-Altmannshofen statt. Es wird gebeten, auf die ortsüblichen Bekanntmachungen zu achten.

 

Das Regierungspräsidium Tübingen ist nur für die Durchführung des Anhörungsverfahrens als Teil des Planfeststellungsverfahrens zuständig. Den Planfeststellungsbeschluss, der das Baurecht für die Maßnahme erteilt, erlässt nach Abschluss des Anhörungsverfahrens das Eisenbahn-Bundesamt.

 

Die Unterlagen zum Verfahren sind auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen weiterhin abrufbar unter: Bekanntmachungen - Planfeststellungsverfahren: Informationen zu aktuellen Planfeststellungsverfahren - Aktuelle Planfeststellungsverfahren - Schienen: Elektrifizierung der Allgäubahn (Landkreise Biberach, Ravensburg).


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