Pressemitteilung

Von Waschbecken bis Lärmschutzeinrichtungen

Jedes Jahr legen die „Marktüberwachungsbehörden für harmonisierte Bauprodukte“ gemeinsam den Fokus auf zu prüfende Produkte fest. Bei der Festlegung der Schwerpunktaktionen sitzen alle Bundesländer, darunter auch die Marktüberwachung am Regierungspräsidium Tübingen, mit am Tisch. 2019 kontrollieren die Behörden harmonisierte Bauprodukte aus Bereichen des Hoch-, Tief- und Straßenbaus. Darunter Waren wie beispielsweise Wärmedämmprodukte oder Sanitäreinrichtungen.

Im Jahr 2019 kontrollieren die Behörden Bauprodukte nach 23 Normen aus elf verschiedenen Bereichen des Hoch-, Tief- und Straßenbaus. Darunter sind Produkte wie beispielsweise Abdichtungsbahnen oder Lärmschutzeinrichtungen an Straßen, die schon länger im Fokus der aktiven Marktüberwachung stehen. Bei diesen Produkten haben die Ergebnisse der bisherigen Kontrollen gezeigt, dass sie Mängel aufweisen und eine weitere Überprüfung sinnvoll ist. Es sind aber auch sieben neue Produkte in die Schwerpunktaktionen aufgenommen worden. So kontrollieren die Behörden in diesem Jahr mit Duschwannen und Waschbecken erstmalig Sanitäreinrichtungen.

Die Kontrollen der deutschen Marktüberwachungsbehörden basieren einerseits auf Hinweisen, Anzeigen oder Schadensberichten, andererseits werden eigeninitiierte, aktive Kontrollen der auf dem Markt angebotenen harmonisierten Bauprodukte durchgeführt. Für die Entscheidung, welche Produkte aktiv kontrolliert werden, fließen die Relevanz für die Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Anforderungen als auch die geltenden Grundsätze der Risikobewertung mit ein.

Der Schwerpunkt bei den Kontrollen liegt in der Aufdeckung von materiellen Mängeln, also einer Abweichung zwischen tatsächlicher und erklärter Leistung. Beispielsweise soll eine Holzschraube die erklärte Zugkraft auch tatsächlich aufnehmen können. Ziel ist, dass mangelhafte Bauprodukte nicht mehr auf dem Markt bereitgestellt werden. Dies erhöht die Transparenz sowie die Sicherheit und stärkt das Vertrauen in die CE-Kennzeichnung. Mit ihrer Arbeit leistet die Marktüberwachung einen Beitrag zu einem fairen Wettbewerb. Die Wirkung der Marktüberwachungsmaßnahmen wird anhand von Nachkontrollen überprüft.

Hintergrundinformationen:
Die Abteilung Marktüberwachung des Regierungspräsidiums Tübingen hat die landesweite Aufgabe, die Produkt- und Chemikaliensicherheit bei Verbraucherprodukten, Investitionsgütern wie Maschinen und Anlagen, Chemieerzeugnissen und harmonisierten Bauprodukten zu überwachen. Ziel ist es dabei, die Verbraucherinnen und Verbraucher vor unsicheren Produkten zu schützen und möglichen Wettbewerbsverzerrungen bei Wirtschaft und Industrie entgegenzuwirken.

Weitere Informationen zur Marktüberwachung harmonisierter Bauprodukte sind auf der Homepage des Deutschen Instituts für Bautechnik unter www.dibt.de/de/wir-bieten/marktueberwachung abrufbar. Unter harmonisierte Bauprodukte sind Produkte zu verstehen, die in ganz Europa nach gleichen Normen und Anforderungen produziert werden müssen.

Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Dr. Daniel Hahn, Pressesprecher, Tel.: 07071/757-3078, gerne zur Verfügung.

Koordinierungs- und Pressestelle

Konrad-Adenauer-Straße 20
72072 Tübingen
Assistenz: Gudrun Gauß
07071 757-3009
07071 757-3190

Sie sind Journalistin oder Journalist und haben eine Anfrage? Dann wenden Sie sich gerne an unsere Pressesprecherin/ unsere Pressesprecher.
pressestelle@rpt.bwl.de

Abteilung 1
Abteilung 2 
Abteilung 3 
Abteilung 4 
Abteilung 5
Abteilung 7 
Abteilung 10 
Abteilung 11 
StEWK
SGZ

Katrin Rochner
Leiterin der Koordinierungs- und Pressestelle
Jeanine Großkloß
Stellv. Leiterin der Koordinierungs- und Pressestelle
Naomi Krimmel
Naomi Krimmel
Ansprechpartnerin Soziale Medien
Sabrina Lorenz
Pressesprecherin für die Abteilungen 1, 3, 5, 10, 11
Matthias Aßfalg
Pressesprecher für die Abteilungen 2, 4, StEWK, SGZ
Dr. Stefan Meißner
Pressesprecher für die Abteilung 7