Pressemitteilung

Weitere Untersuchungen zu den Ursachen des Baustellenlärms beim Bau der B 30 Südumfahrung Ravensburg stehen an

Bei den laufenden Arbeiten für den Bauabschnitt VI der Südumfahrung Ravensburg im Zuge der B30 entstehen Lärmemissionen

​Bei den derzeit laufenden Arbeiten für den Bauabschnitt VI der Südumfahrung Ravensburg im Zuge der B30 entstehen erhebliche Lärmemissionen, über die mehrfach berichtet und intensiv diskutiert wurde. Das Regierungspräsidium Tübingen teilt zum aktuellen Sachstand und zum geplanten weiteren Vorgehen folgendes mit:

Im Bereich der Überführung der Bahnlinie Friedrichshafen – Ulm wird eine Grundwasserwanne hergestellt, die auf Bohrpfählen gründet, welche bei Hochwasser ein „Aufschwimmen“ der Wanne verhindern. Die Bohrpfähle wiederum werden durch mit Zement stabilisierte Bodensäulen vor schädlichen Krafteinwirkungen geschützt. Bei der Herstellung der Säulen wird im sogenannten Düsenstrahlverfahren in den Untergrund mittels Hochdruckinjektion Zement eingebracht.

 

Diese Injektionsarbeiten führen zu Schallübertragungen, die über mehrere hundert Meter hinweg bis in die angrenzenden Wohnbebauungen von Weissenau, aber auch in weiteren Ortsteilen wahrgenommen werden. Das Düsenstrahlverfahren kam bereits bei der Herstellung der Bahnüberführung im Jahr 2015, teilweise auch nachts, ohne erkennbare Beeinträchtigungen zum Einsatz.

 

Vor diesem Hintergrund überrascht das aktuell auftretende Phänomen alle am Bau und an der Planung Beteiligten ebenso wie die inzwischen beigezogenen externen Fachleute.

 

Das Regierungspräsidium nimmt die Lärmbelästigungen sehr ernst und ist bereits dabei, die Belastungen so schnell wie möglich zu untersuchen und zu bewerten. In einem ersten Schritt wurde vom 10. bis 24. Februar 2017 in Gebäuden in der Fidel-Berger Straße und am Torplatz, in denen Geräusche wahrgenommen werden konnten, Schwingungsmessungen durchgeführt, bei denen allerdings keine Schwingungen festgestellt wurden.

 

Bei einer Veranstaltung am 15. März 2017, zu der die Beschwerdeführer und der Ortschaftsrat von Weissenau eingeladen waren, informierte das Regierungspräsidium Tübingen über das Ergebnis der Untersuchungen und seine Absicht, weitere Messungen bezüglich der Übertragung von Körperschall in den Gebäuden von Beschwerdeführern durchzuführen. Zwei Beschwerdeführer erklärten sich bereit, ihre Wohngebäude für diese Messungen zur Verfügung zu stellen. Im ersten Gebäude wurde zwischenzeitlich schon gemessen. Sobald die Auswertungen und belastbare Ergebnisse dieser Untersuchungen vorliegen, wird das Regierungspräsidium die Öffentlichkeit darüber informieren.


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