In Baden-Württemberg werden zwischen dem 1. und 10. Februar 2025 die Halbjahresinformationen an den Schulen ausgegeben. Diese informieren die Schülerinnen und Schüler schriftlich über ihre Leistungen in den einzelnen Fächern. Die Bewertungen können als ganze Noten, ganze Noten mit Tendenz (z. B. Plus oder Minus) oder halbe Noten angegeben werden.
Falls die Versetzung einer Schülerin oder eines Schülers nach Auffassung der Klassenkonferenz gefährdet ist, wird dies in der Halbjahresinformation vermerkt. Die Schule informiert in diesem Fall die Erziehungsberechtigten oder den volljährigen Schüler bzw. die volljährige Schülerin direkt. Sollte es sinnvoll sein, dass einzelne Lehrkräfte mit den Erziehungsberechtigten sprechen, wird dies ebenfalls in der Halbjahresinformation vermerkt.