Aktuelle Meldung

Wichtige Informationen zur Halbjahresleistung Ihres Kindes

Ein Mädchen mit blau-rotem Schulranzen auf dem Rücken hält Zeugnis in der Hand

Mädchen hält Zeugnis in der Hand

In Baden-Württemberg werden zwischen dem 1. und 10. Februar 2025 die Halbjahresinformationen an den Schulen ausgegeben. Diese informieren die Schülerinnen und Schüler schriftlich über ihre Leistungen in den einzelnen Fächern. Die Bewertungen können als ganze Noten, ganze Noten mit Tendenz (z. B. Plus oder Minus) oder halbe Noten angegeben werden.

Falls die Versetzung einer Schülerin oder eines Schülers nach Auffassung der Klassenkonferenz gefährdet ist, wird dies in der Halbjahresinformation vermerkt. Die Schule informiert in diesem Fall die Erziehungsberechtigten oder den volljährigen Schüler bzw. die volljährige Schülerin direkt. Sollte es sinnvoll sein, dass einzelne Lehrkräfte mit den Erziehungsberechtigten sprechen, wird dies ebenfalls in der Halbjahresinformation vermerkt.

Allgemeine Informationen zu Notengebung und Versetzung

Koordinierungs- und Pressestelle

Konrad-Adenauer-Straße 20
72072 Tübingen
Assistenz: Gudrun Gauß
07071 757-3009
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Jeanine Großkloß
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Naomi Krimmel
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