Regierungspräsident Klaus Tappeser äußerte sich am Dienstag, 18. Juli 2017, zum Kabinettsbeschluss über die Eckpunkte für die zukünftige Forstorganisation in Baden-Württemberg: „Ich rechne damit, dass die Forstverwaltung auch in der künftigen Struktur auf Ebene der Regierungspräsidien stark bleibt.“
Für den Erfolg der Reform komme es jetzt darauf an, die Beschäftigten bei der Umsetzung mitzunehmen, so Tappeser. „Ich werde mich dafür einsetzen, dass die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Verantwortungsbereich des Regierungspräsidiums Tübingen im weiteren Prozess eingebunden werden. Diese Einbindung ist schon wegen der Fürsorgepflicht des Landes Baden-Württemberg gegenüber seinen Beschäftigten wichtig. Dabei stehen für mich insbesondere auch die sozialen Belange der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Mittelpunkt“, erklärte der Tübinger Regierungspräsident.
Hintergrundinformation:
In der derzeitigen Forststruktur ist das Regierungspräsidium Tübingen mit seiner Abteilung 8 – Forstdirektion – als höhere Forstbehörde in den Regierungsbezirken Tübingen und Stuttgart zuständig, und zwar im Staats-, Körperschafts- und Privatwald. Zu seinen Aufgaben in diesem hoheitlichen Bereich zählen Forstrecht, Jagd und Forstpolitik. Forstrechtliche Genehmigungsverfahren (insbesondere Waldumwandlungen) fallen ebenso hierunter wie forstliche Planungen (beispielsweise die Ausweisung von Waldschutzgebieten).
Zudem ist das Regierungspräsidium Tübingen mit seiner Abteilung 8 neben Freiburg und Stuttgart ein Standort der Leitung des Landesbetriebs ForstBW. Diese drei Standorte nehmen in der derzeitigen Forststruktur landesweit verschiedene Aufgaben wahr. Dem Regierungspräsidium Tübingen – Abteilung 8 – sind für ganz Baden-Württemberg die Fachbereiche „Nebennutzungen“, „Holzvermarktung“ sowie „Waldarbeit“ (einschließlich Maschinenbetriebe) zugeordnet.
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