Pressemitteilung

Zustimmung für 20 Förderprojekte im Biosphärengebiet

Im Rahmen des Förderprogramms „Biosphärengebiet Schwäbische Alb“ werden nachhaltige Projekte finanziell unterstützt. Für die Förderrunde 2019 hat der Beirat vergangene Woche seine Zustimmung für 20 Projekte gegeben. Die Fördermittel in Höhe von rund 254.000 Euro stoßen damit Investitionen von über 480.000 Euro in der Region an.

Seit 2008 können Kommunen, Vereine und Verbände, Privatpersonen oder Interessensgemeinschaften einen Antrag zur finanziellen Unterstützung einer innovativen Idee beim Förderprogramm „Biosphärengebiet Schwäbische Alb“ stellen. Die Entscheidung, ob ein Projekt gefördert wird, trifft der Beirat des Vereins „Biosphärengebiet Schwäbische Alb e. V.“. Das 32-köpfige Gremium setzt sich aus Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen, Vereine und Verbände zusammen. Die Leitung der diesjährigen Beiratssitzung übernahm der Vereinsvorsitzende Landrat Thomas Reumann.

Die zur Verfügung stehenden Mittel werden in der Förderrunde 2019 komplett abgerufen. Es gab wie im Vorjahr wieder eine höhere Nachfrage nach Fördergeldern, sodass die drei Projekte „Anschaffung einer Siebbandpresse zur Herstellung von Streuobstapfelsaft“, „Anschaffung einer Obstauflesemaschine“ und „Umsetzung der Naturschutzkonzeption Weinberge Neuffen“ der aktuellen Förderrunde aus dem „Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt“ des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg finanziert werden. „Wir freuen uns, dass auch in diesem Jahr die Fördermittel voll ausgeschöpft werden und auch darüber hinaus weitere Nachfrage besteht. Dies macht deutlich, dass es im Biosphärengebiet Schwäbische Alb eine Vielzahl engagierter Akteure gibt, die mit innovativen Projekten den Gedanken einer nachhaltigen Regionalentwicklung mit Leben füllen. Meinen herzlichen Dank an das Umweltministerium für die Förderung der zusätzlichen Projekte“, brachte es der Vereinsvorsitzende Reumann vergangene Woche auf den Punkt.

Die Beiratsmitglieder trafen sich im Sitzungssaal des Münsinger Rathauses, um über 20 Projektanträge aus den Handlungsfeldern „Bildung für nachhaltige Entwicklung“, „Nachhaltige Regionalentwicklung“, „Historisch-kulturelles Erbe“, „Biodiversität und Forschung“ sowie „Öffentlichkeitsarbeit“ zu entscheiden. Die dort vom Beirat gegebene Zustimmung zu allen vorliegenden Projektanträgen in der Förderrunde 2019 bedeutet eine Ausschüttung von über 254.000 Euro Fördermitteln. Somit konnten seit Bestehen des Förderprogramms Gesamtinvestitionen von mehr als 5 Millionen Euro angestoßen werden.

Von der Förderzusage profitieren beispielsweise das Projekt „Jugend trifft Schöpfung – Aktiv für Artenvielfalt rund um Kirchen und Pfarrgarten im Biosphärengebiet Schwäbische Alb“ vom NABU-Landesverband Baden-Württemberg oder das Projekt „Umsetzung der Besucherlenkungskonzeption“ der Gemeinde Zwiefalten. Der Betrieb Jörg Holzschuh in Schelklingen-Hütten erhält eine Förderung für die „Anschaffung einer Kornbürste zur Reduzierung von Steinbrandsporen an alten Getreidesorten im Bio-Anbau“.

Bildunterschrift:
Beiratssitzung des Biosphärengebiet Schwäbische Alb e. V. am 14.03.2019 im Sitzungssaal des Rathauses Münsingen; Foto: Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb

Hintergrundinformationen:
Das Förderprogramm „Biosphärengebiet Schwäbische Alb“ erstreckt sich auf eine 85.300 ha große Gebietskulisse, bestehend aus den 29 Städten und Gemeinden im Biosphärengebiet Schwäbische Alb. Jährlich stehen in der Regel 200.000 Euro Fördermittel zur Verfügung. Seit 2008 bis heute wurden insgesamt über 2,65 Millionen Euro Zuschüsse über das Programm „Biosphärengebiet Schwäbische Alb“ vergeben.

Ehe die Projekte dem Beirat zur Entscheidung vorgelegt werden, prüfen die Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb sowie das Regierungspräsidium Tübingen und die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg die Anträge auf ihre inhaltliche und förderrechtliche Eignung. Die Landschaftspflegerichtlinie ist landesweit die rechtliche Grundlage für die Förderung von Naturschutzprojekten und somit auch Grundlage für das Förderprogramm „Biosphärengebiet Schwäbische Alb“.

Hier finden Sie die Projektliste​ aller vom Beirat empfohlenen Projekte. Die einzelnen Projektbeschreibungen sind unter http://biosphaerengebiet-alb.de/index.php/lebensraum-biosphaerengebiet/foerderung-projekte/foerderung-projekte​ einsehbar.

Der Antragsschluss für die Förderrunde 2020 ist am 15. November 2019.

Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung stehen Ihnen Herr Roland Heidelberg, Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb, Telefon 07381/932938-14, oder Herr Dirk Abel, Pressesprecher, Regierungspräsidium Tübingen, Telefon 07071/757-3005, gerne zur Verfügung.
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