Pressemitteilung

Zwischenbilanz anlässlich des Weltverbrauchertages am 15.03.2023:

Marktüberwachung Baden-Württemberg leistet wichtigen Beitrag zum Verbraucherschutz – Kontrollen so wichtig wie nie zuvor.

Das Bild besteht aus einer Kollage aus Produkten der Marktüberwachung

Symbolbild Marktüberwachung

Die Marktüberwachung am Regierungspräsidium Tübingen ist die im Non-Food Bereich zuständige Überwachungsbehörde für das Land Baden-Württemberg. Sie überprüft die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen in den Bereichen Produktsicherheit, Chemikaliensicherheit, Bauprodukte und energieverbrauchsrelevante Produkte. 2022 wurden über 10.000 Überprüfungen durchgeführt, bei jeder fünften konnte ein Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen festgestellt werden.

„Es zeigt sich, dass die Kontrollen, die der Gesetzgeber vorgesehen hat, so wichtig sind wie nie zuvor. Der weltweite Markt und hier insbesondere der Onlinehandel bringen es mit sich, dass den Anforderungen der Europäischen Union nicht immer die notwendige Bedeutung beigemessen wird. Darunter leiden die Sicherheit der Produkte, der Klima- und Umweltschutz. Mit unseren unabhängigen Prüfungen setzen wir genau an dieser Stelle an. Um die Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen, setzen wir wieder neue Schwerpunkte in unseren Jahresaktionen für 2023. Vertiefte Laborprüfungen, erlauben es uns, auch die versteckten Mängel zu entdecken“,so Abteilungspräsident Stephan Czarnecki.

Fast 60 Schwerpunktaktionen pro Jahr führt die Marktüberwachung in Baden-Württemberg durch und setzt immer wieder neue Akzente in der Überwachung. Dabei werden nicht nur alltägliche Produkte wie Baumwolltextilien, Glätteisen, Kohlenmonoxidmelder, Modeschmuck oder Toaster untersucht, sondern auch die Anforderungen an weniger von den Verbrauchern wahrgenommene Produkte, wie die Brandsicherheit von Kabeln für die Gebäudeinstallation oder die elektrische Sicherheit von SmartHome-Bauteilen. Teilweise war bei bestimmten Produktarten mehr als jedes dritte Produkt mangelhaft.

Für 2023 sind ebenfalls wieder fast 60 Aktionen geplant. Unter anderem sollen Batterien, Sonnenbrillen, Waschmittel, Markisen, Rasenmähroboter und Kettensägen überprüft werden.

Zudem arbeitet die Marktüberwachung Baden-Württemberg auch eng mit anderen Behörden wie dem Zoll zusammen, um Verstöße gegen geltende Vorschriften aufzudecken und um zu verhindern, dass mangelhafte Waren überhaupt in den Binnenmarkt eingeführt werden. Im vergangenen Jahr wurden hierzu über 1.000 Kontrollen gemeinsam mit dem Zoll durchgeführt. Diese Zusammenarbeit ist gerade in Zeiten des Onlinehandels besonders wichtig. Diese Einschätzung teilt auch Stephan Czarnecki: „Die Zusammenarbeit mit dem Zoll ist uns besonders wichtig. Hier hat sich über die Jahre ein stabiles Fundament der Zusammenarbeit entwickelt. Dazu kommt, dass auch die Marktüberwachungsbehörden über die Ländergrenzen vernetzt sind. Nur eine gut aufgestellte und vernetzte Marktüberwachung kann dafür sorgen, dass der Verbraucher regelkonforme Produkte im Handel erhält. Wo die Produkte zirkulieren, müssen auch die Kontrollbehörden einen engen Austausch pflegen.“

Um dies zu gewährleisten, nutzt die Marktüberwachung in Baden-Württemberg auch die neuen Möglichkeiten, die der Gesetzgeber geschaffen hat, wie beispielsweise anonyme Testkäufe im Onlinehandel. Über eine europaweite Informationsplattform tauschen die Marktüberwachungsbehörden ihre Informationen zu den Produkten aus. Über besonders gefährliche Produkte informiert darüber hinaus auch die Europäische Kommission wöchentlich im Internet. Darunter befinden sich ebenfalls auch Produkte, die von der Marktüberwachung in Baden-Württemberg gemeldet wurden.

Der Weltverbrauchertag ist ein wichtiger Anlass, um auf die Bedeutung des Verbraucherschutzes aufmerksam zu machen. Die Marktüberwachung Baden-Württemberg setzt ihr Engagement in diesem Bereich fort und trägt so weiter dazu bei, dass die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher geschützt werden.

Für weitere Informationen zur Tätigkeit der Marktüberwachung Baden-Württemberg und um Berichte über abgeschlossene Überwachungsaktionen einzusehen, besuchen Sie gerne den Internetauftritt des Regierungspräsidiums Tübingen unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/abt11/a-z/.

Hinweis für die Redaktionen:

Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Frau Martina Bitzer, Pressesprecherin, Telefon: 0 70 71 / 757-3078, gerne zur Verfügung.

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