Verordnung des Naturschutzgebiet „Kornbühl, Bühlberge und Woogtal“
Das Regierungspräsidium Tübingen führt als höhere Naturschutzbehörde auf den Gemarkungen Salmendingen, Ringingen und Melchingen der Stadt Burladingen ein Ausweisungsverfahren für das künftige Naturschutzgebiet „Kornbühl, Bühlberge und Woogtal“ durch. Das bestehende Naturschutzgebiet „Kornbühl“ soll Teil des neuen Naturschutzgebiets werden.
Die dazugehörige Verordnung wurde am 26.03.2025 von Herrn Regierungspräsiden Klaus Tappeser unterschrieben. Nach § 14 Abs. 1 der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Kornbühl, Bühlberge und Woogtal“ werden die dazugehörigen Landkarten im Rahmen der Ersatzverkündung für die Dauer von zwei Wochen öffentlich ausgelegt, sowie im Internet veröffentlich.
Die Auslegung zur kostenlosen Einsicht durch jedermann findet während der Sprechzeiten in zwei Behörden statt: im Landratsamt Zollernalbkreis, Hirschbergstr. 29, 72336 Balingen, und im Regierungspräsidium Tübingen, Konrad-Adenauer-Str. 20, Raum S 112, Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 15:00 Uhr und Freitag von 09:00 bis 11:30 Uhr.
Informationen zum Auffinden des Raumes erhalten Sie an der Pforte.
Unterlagen
Beschreibung | Dateityp | Größe |
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Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen über das Naturschutzgebiet „Kornbühl, Bühlberge und Woogtal“ vom 26.03.2025 | 651 KB | |
Übersichtskarte | 3 MB | |
Wegekarte | 20 MB | |
Flurkarte | 21 MB |