Corona-Virus

Informationen rund um Corona

Wir sind übergeordnete Katastrophenschutz-, Arbeitsschutz-, Gesundheits- und Schulbehörde und vor allem in einer koordinierenden Rolle aktiv. Wir kümmern uns zum Beispiel um gesundheitliche Themen, schulorganisatorische Angelegenheiten, gewerberechtliche Fragestellungen, Fragen der Marktüberwachung von Masken und Medizinprodukten, den Betrieb der Erstaufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete und um Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz.

​Allgemeinverfügungen und Erlasse im Rahmen der Corona-Pandemie

Informationen des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg zur aktuellen Corona-Situation finden Sie im Webangebot des Regierungspräsidiums Stuttgart.


Zugangsregelungen für die Dienstgebäude des Regierungspräsidiums Tübingen

Im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus gilt in den Dienstgebäuden des Regierungspräsidiums Tübingen ab dem 26. Mai 2022 für den allgemeinen Publikumsverkehr folgende Regelungen:

  • Es besteht keine Maskenpflicht mehr. Gerne dürfen Sie aber freiwillig eine Mund-Nasenschutz-Bedeckung tragen.
  • Bitte vereinbaren Sie vor dem Besuch des Regierungspräsidiums einen Termin mit der zuständigen Abteilung unter 07071 757-0 bzw. per E-Mail unter poststelle@rpt.bwl.de.
  • Die Einsicht in öffentlich ausliegende Unterlagen ist ohne Terminvereinbarung möglich.

Den Regierungspräsidien in Baden-Württemberg wurde die Zuständigkeit für die Bearbeitung von Anträgen zur Entschädigung für Verdienstausfälle nach dem Infektionsschutzgesetz (§ 56, 57 und 58) übertragen. Das Regierungspräsidium Tübingen ist für Antragsteller aus dem Regierungsbezirk Tübingen die zuständige Stelle.
Fragen können Sie telefonisch unter der Rufnummer 0711 218200601 (Mo. – Fr.: 09:00 Uhr – 12:00 Uhr) stellen oder an entschaedigung-ifsg@rpt.bwl.de richten.

Entschädigungsanträge müssen grundsätzlich per Online-Antrag über www.ifsg-online.de auf elektronischem Weg gestellt werden. Dort finden Sie auch nützliche Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen. Eine Antragsstellung in Papierform ist nur noch in Ausnahmefällen zur Vermeidung unbilliger Härten möglich, beispielsweise soweit keine Internetanbindung zur Verfügung steht.

Bei Fragen zur Einfuhr und Herstellung persönlicher Schutzausrüstung für Verbraucher schreiben Sie an

marktueberwachung@rpt.bwl.de (für ganz Baden-Württemberg).

Ihre Fragen zur Einfuhr und Herstellung von Schutzausrüstung für den medizinischen Gebrauch richten Sie an

medizinprodukte@rpt.bwl.de (nur Regierungsbezirk Tübingen).

Zu häufig auftretenden Fragen im Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsidiums Tübingen, unter anderem zu der Beschaffung, der Einfuhr oder der Herstellung von Schutzausrüstung (insbesondere Atemschutzmasken/Gesichtsmasken und sonstigen vergleichbaren Schutzvorkehrungen) sowie weiteren Themen im Bereich medizinischer und pharmazeutischer Angelegenheiten bietet folgende FAQ-Sammlung Antworten und Kontaktdaten: FAQ-Sammlung RPT - Stand: 15.03.2022 (pdf, 212 KB)

Weitere Antworten auf Fragen aus verschiedensten Fachbereichen bieten die FAQs der baden-württembergischen Ministerien, insbesondere des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg.