Das Regierungspräsidium Tübingen plant derzeit die B 30 neu zwischen Friedrichshafen und Ravensburg/Eschach und damit einen wichtigen Lückenschluss in der landesweit bedeutenden Nord-Süd-Achse zwischen den Wirtschaftsräumen Friedrichshafen, Ravensburg/Weingarten und Ulm/Neu-Ulm.
Hintergrundinformationen zur Planung
Die B 30 neu zwischen Friedrichshafen und Ravensburg/Eschach ist ein wichtiger Baustein des Konzeptes „Planungsfall 7“. Das Konzept sieht im Raum zwischen Ravensburg, Friedrichshafen und Überlingen die Bündelung der Verkehre auf zwei leistungsfähigen Achsen vor: einer Ost-West-Achse, der B 31/B 31 neu, und einer Nord-Süd-Achse, der B 30 neu. Diese Maßnahmen dienen auch dazu, die B 33 zwischen Ravensburg und Meersburg zu entlasten.
Die B 30 neu ist ein wichtiger Lückenschluss zwischen der B 30, Ortsumgehung Ravensburg und der B 31, Ortsumgehung Friedrichshafen, in der landesweit bedeutenden Nord-Süd-Achse zwischen den Wirtschaftsräumen Friedrichshafen, Ravensburg/Weingarten und Ulm/Neu-Ulm.
Gleichzeitig entlastet sie die Ortsdurchfahrten zwischen Ravensburg und der Messe-Stadt Friedrichshafen.
Derzeit findet eine Abstimmung mit dem Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg sowie mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) statt. Dazu wurden dem BMVI umfangreiche Unterlagen vorgelegt. Nach dem Abstimmungsprozess werden die für die Voruntersuchung erforderlichen Unterlagen, Gutachten und Fachbeiträge wie beispielsweise Erläuterungsberichte, Raumanalyse, Lärmberechnungen und Risikoanalyse der Umweltverträglichkeitsstudie fertiggestellt. Die Vorplanung schließt mit einer Linienentscheidung und es erfolgt die Entwurfs- und Genehmigungsplanung. Nach einem rechtskräftigen Planfeststellungsbeschluss kann, sofern die Finanzierung durch den Bund freigegeben und die Ausführungsplanung mit den bauvorbereitenden Maßnahmen abgeschlossen ist, der Bau realisiert werden. Eine belastbare Aussage zum Zeitpunkt des Baubeginns kann im jetzigen Verfahrensstadium noch nicht gegeben werden.
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