Unter dem Vorsitz von Regierungspräsident Klaus Tappeser wurde heute (21.06.2017) im Verteilungsausschuss, dem auch Vertreter der Kommunalen Landesverbände angehören, die Entscheidung über die Verteilung der Ausgleichstockmittel getroffen. Schulen und Kindergärten bilden Investitionsschwerpunkte.
Mit dem Ausgleichstock unterstützt das Land Baden-Württemberg vor allem die Infrastruktur und die Wirtschaft der Gemeinden im ländlichen Raum und leistet einen Beitrag zur Sicherung von Arbeitsplätzen im Regierungsbezirk Tübingen. Verteilt wurden dieses Jahr insgesamt 22,7 Millionen Euro. 21,5 Millionen Euro davon wurden als Investitionshilfen im regulären Programm des Ausgleichstocks bewilligt. Weitere 1,2 Millionen Euro wurden aus dem Sondervermögen „Kommunalinvestitionsfonds“ des Bundes zur Stärkung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Gemeinden mit den Schwerpunkten Infrastruktur und Bildungsinfrastruktur als Ausgleichstock 2 - KlnvF-Fonds - verteilt.
„Die Mittel aus dem Ausgleichstock dienen dem Ziel, gleichwertige Lebensbedingungen, gerade auch in finanzschwachen Gemeinden zu schaffen. Sie sind ein wichtiger Beitrag zur Stärkung des ländlichen Raumes und der örtlichen Wirtschaft. Die Zuschüsse fließen in die Haushalte finanzschwacher Gemeinden und sollen ihnen helfen, notwendige kommunale Infrastrukturmaßnahmen zu realisieren“, so Regierungspräsident Klaus Tappeser.
Neben dem Neubau von öffentlichen Einrichtungen werden auch die Finanzierung dringend erforderlicher Sanierungsmaßnahmen an bestehenden Gebäuden sowie das Feuerwehrwesen gefördert. Kommunale Pflichtaufgaben wie Schulen und Kindergärten, auch mit den aktuellen Schwerpunkten der Ganztagesbetreuung und insbesondere der Kleinkindbetreuung, wurden bei der Mittelverteilung vorrangig berücksichtigt. Zudem werden Sportstätten, Dorfgemeinschaftshäuser, Bürgersäle und Versammlungsräume gefördert, damit auch in den kleineren Gemeinden der Rahmen für ein Gemeinschaftsleben geschaffen wird.
Ausgleichstock – reguläres Programm
Verteilt wurden 21,5 Millionen Euro, um die sich 159 Gemeinden und 1 Gemeindeverwaltungsverband mit einer Antragssumme von rund 55 Millionen Euro beworben hatten. Unter den Zuschussempfängern sind Kleinstgemeinden wie auch Städte vertreten. Die kleinste bezuschusste Gemeinde hat 252 Einwohner und die größte bezuschusste Stadt über 40.000 Einwohner. Das Spektrum bei Zuschusshöhe und Zuschusszweck reicht von 15.000 Euro für den Erwerb eines Feuerwehrfahrzeuges über 350.000 Euro für den Neubau eines Mehrgenerationenhauses mit Kinderkrippe bis hin zum diesjährigen Spitzenreiter mit 500.000 Euro für den Neubau einer Gemeinschaftsschule.
Eine Förderung setzt unter anderem voraus, dass die konkrete Maßnahme nach den Grundsätzen einer leistungsfähigen, sparsamen und wirtschaftlichen Verwaltung geplant wurde.
Investitionsschwerpunkte Schulen und Kindergärten
In den wichtigen Pflichtaufgabenbereich des Baus und der Sanierung von Schulen sowie von Kindergärten und Kinderkrippen mit dem Schwerpunkt der Schaffung von Betreuungseinrichtungen für Kleinkinder fließen rund 9,85 Millionen Euro (45,8 Prozent der Zuschüsse). Es folgen die öffentlichen Einrichtungen (Bürger-, Dorfgemeinschaftshäuser, Bauhöfe, Hochwasserschutz) mit 4,2 Millionen Euro (19,5 Prozent der Zuschüsse), Straßen und Verkehrseinrichtungen mit 3,3 Millionen Euro (15,3 Prozent der Zuschüsse), das Feuerlöschwesen (Feuerwehrhäuser/Feuerwehrfahrzeuge) mit 2,2 Millionen Euro (10,2 Prozent der Zuschüsse) sowie der Sportstättenbau mit 0,9 Mio. Euro (4,2 Prozent der Zuschüsse). Danach folgen Rathäuser mit 0,87 Mio. Euro (4,0 Prozent der Zuschüsse) und das Bestattungswesen mit 0,2 Millionen Euro (0,9 Prozent der Zuschüsse).
Ausgleichstock 2 – KlnvF-Fonds
Nach den Regeln des Ausgleichstocks wurden weitere aus dem Vorjahr vorhandene Restmittel in Höhe von rund 1,2 Millionen Euro nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz verteilt, um die sich 13 Gemeinden beworben haben. Leistungsschwache Gemeinden konnten zur Kofinanzierung von Maßnahmen in den Bereichen Infrastruktur und Bildungsinfrastruktur die Mittel des Ausgleichstocks 2 in Anspruch nehmen. Die Bandbreite reicht hier von 15.000 Euro für die energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung bis zu 250.000 Euro für die energetische Sanierung eines Kindergartens.
Auch bei diesem Programm standen Schulen und Kindergärten mit 0,7 Millionen Euro (58,3 Prozent) im Vordergrund, gefolgt von öffentlichen Einrichtungen mit 0,24 Millionen Euro (20 Prozent) und Straßenbaumaßnahmen einschließlich Verkehrseinrichtungen mit 0,22 Millionen Euro (18,3 Prozent).
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