Ausgleichstock: Regierungspräsidium Karlsruhe vergibt in der zweiten Verteilungsrunde rund 9,1 Millionen Euro an 29 Gemeinden

Waage vor blauem Hintergrund

Am 24. November 2022, fand unter Vorsitz von Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder die zweite Verteilungsrunde des Ausgleichstocks statt. Der Verteilungsausschuss bewilligte Investitionshilfen von insgesamt rund 9,1 Millionen Euro für 29 Gemeinden. Damit werden 30 Investitionsvorhaben mit einem Investitionsvolumen von rund 50,65 Millionen Euro gefördert, die der Herstellung oder Sanierung notwendiger kommunaler Einrichtungen dienen.

Förderschwerpunkte sind mit einem Gesamtbetrag von rund 3,3 Millionen Euro die sonstigen öffentlichen Einrichtungen (im Wesentlichen Bauhöfe und Hochwasserschutzmaßnahmen), gefolgt von Kindergärten mit rund 1,5 Millionen Euro sowie Straßen und Verkehrseinrichtungen und Beschaffungen beziehungsweise Baumaßnahmen im Bereich der Feuerwehr mit jeweils rund 1,1 Millionen Euro.

Die geförderten Einzelmaßnahmen sind der beigefügten Liste zu entnehmen.

In den beiden Verteilungsrunden des Jahres 2022 hat der Verteilungsausschuss, Investitionshilfen aus dem Ausgleichstock von insgesamt rund 25,74 Millionen Euro an finanzschwache Gemeinden vergeben. Mit diesen Zuweisungen ist ein Investitionsvolumen von insgesamt rund 116,2 Millionen Euro verbunden.

Von den im Jahr 2022 insgesamt bewilligten Investitionshilfen entfallen auf die Gemeinden im Landkreisen wie folgt:

Calw4.920.000 €
Enzkreis160.000 €
Freudenstadt168.000 €
Karlsruhe2.465.000 €
Neckar-Odenwald-Kreis7.068.000 €
Rastatt4.535.000 €
Rhein-Neckar-Kreis 6.427.000 €
 25.743.000 €

 

Hintergrund: Was ist ein Ausgleichstock?

Der Ausgleichstock ist ein Fonds für leistungsschwache Gemeinden. Aus der Finanzausgleichsmasse, die den Zweck hat, der Gesamtheit der Gemeinden zusätzliche Einnahmen zu verschaffen und gleichzeitig übermäßige Finanzkraftunterschiede zwischen den einzelnen Gemeinden auszugleichen, fließen derzeit landesweit rund 97 Millionen Euro in den Fonds. Diese Mittel werden auf die vier Regierungsbezirke nach einem gesetzlich festgelegten Schlüssel verteilt. Entsteht bei einer Kommune ein besonderer Finanzbedarf, so können Zuweisungen aus dem Ausgleichstock gewährt werden.

Die Zuweisungen aus dem Ausgleichstock ersetzen fehlende Eigenmittel der Gemeinden. Sie können auch zusätzlich zu einer anderen öffentlichen Förderung bewilligt werden. Über die Bewilligung entscheiden Verteilungsausschüsse, die bei jedem der vier Regierungspräsidien eingerichtet und mit je drei kommunalen und zwei staatlichen Vertretungen besetzt sind.

Anhang
Liste der geförderten Maßnahmen der zweiten Verteilungsrunde 2022 (pdf, 300 KB)

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