Ausgleichstock: Finanzschwache Gemeinden im Regierungsbezirk Freiburg erhalten 25,5 Millionen Euro für kommunale Investitionen

Regierungspräsidentin Schäfer: „Wichtiger Beitrag zum Ausgleich von Standortnachteilen im ländlichen Raum“

Eine Erzieherin sitzt mit drei Kindern an einem gemeinsamen Spiel.

Unter dem Vorsitz von Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer hat der Verteilungsausschuss für den Ausgleichstock beim Regierungspräsidium Freiburg (RP) am Dienstag 25,5 Millionen Euro an finanzschwache Gemeinden verteilt. Das Land unterstützt damit insgesamt 85 Vorhaben im Regierungsbezirk Freiburg. Schwerpunkte in diesem Jahr sind Schulen, Kinderbetreuung sowie die Feuerwehren.

Wie das RP mitteilt, sind rund ein Drittel der Gemeinden des Regierungsbezirks bei wichtigen Investitionen auf die Mittel des Ausgleichstocks angewiesen. Die Entscheidung des Verteilungsausschusses über die Ausgleichstockmittel werde deshalb von den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern mit Spannung erwartet.

„Mit den Mitteln des Ausgleichstocks tragen wir insbesondere in den ländlichen strukturschwachen Gebieten zu einer Verbesserung der kommunalen Infrastruktur bei. Ziel ist es, Standortnachteile im ländlichen Raum gegenüber den wirtschaftsstarken Regionen zu verringern“, erklärte Regierungspräsidentin Schäfer. Besonders erfreulich sei, dass mit 8,7 Millionen Euro erneut ein wesentlicher Teil der Mittel in Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen fließt: „Damit unterstützt das Land die Gemeinden bei ihren wichtigen Aufgaben im Kleinkind- und Bildungsbereich.“ Neben der Ganztagesbetreuung werden auch umfangreiche Sanierungsmaßnahmen an bestehenden Schulen und Kindergärten gefördert.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt in diesem Jahr in der Förderung der Feuerwehren. Mit rund sechs Millionen Euro wird der Neubau von Feuerwehrgerätehäusern und die Ersatzbeschaffung von Feuerwehrfahrzeugen unterstützt. „Unter dem Eindruck der Starkregenereignisse der vergangenen Monate bin ich froh, dass wir damit einen Beitrag für eine leistungsfähige Feuerwehr im ländlichen Raum leisten können“, so Schäfer. Darüber hinaus werden Straßen, Brücken und Verkehrseinrichtungen mit über fünf Millionen Euro gefördert.

Allerdings gehen nicht alle Förderwünsche der Gemeinden in Erfüllung, heißt es aus dem RP. Beantragt wurden insgesamt 64 Millionen Euro. Bewilligt wurden am Dienstag 25,5 Millionen Euro. Voraussetzung für eine Ausgleichstockförderung ist eine angemessene, sparsame und wirtschaftliche Planung des Vorhabens. Neben der Finanzierung des Vorhabens müssen die Gemeinden nachweisen, dass sie auch die Folgekosten der Einrichtungen tragen können.

Über die Bewilligung der Ausgleichstockmittel entscheidet jährlich ein Verteilungsausschuss, der aus drei Vertreterinnen und Vertretern der kommunalen Landesverbände sowie zwei Vertreterinnen und Vertretern des Regierungspräsidiums besteht.

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