Unter der Schirmherrschaft von Regierungspräsident Klaus Tappeser schreibt der Arbeitskreis Heimatpflege im Regierungspräsidium Tübingen e.V. zum fünften Mal den Wettbewerb „Vorbildliches (Dorf-)Gasthaus“ aus. Alle Betreiber von (Dorf-)Gasthäusern aus dem Regierungsbezirk Tübingen können sich bis zum 30. April 2025 für den Wettbewerb anmelden.
Die Zahl der Gasthäuser ist in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen. Gleichzeitig hat die Bedeutung von Gaststätten, vor allem in ländlichen Gebieten, als Treffpunkt für die verschiedensten Anlässe der Einheimischen, aber auch als Ort der Integration neuer Einwohnerinnen und Einwohner laufend zugenommen.
(Dorf-)Gasthäuser sind als zentrale Orte für den vielfältigen Austausch der Bürgerinnen und Bürger aktiv gelebte Heimat. Um ihren Fortbestand als Treffpunkt zu sichern, sollten sie durch attraktive Angebote und innovative Konzepte die Menschen aller Altersgruppen vor Ort ansprechen. Dies kann auch gelingen, indem sie sich beispielsweise durch Musikveranstaltungen, Mundartabende, Beiträge zur Dorfgeschichte oder sonstige heimatkundliche Aktivitäten, aber auch durch besondere gastronomische Angebote einem möglichst breiten Publikum öffnen. Diese Kriterien sind lediglich beispielhaft, denn eingeladen zur Bewerbung sind alle (Dorf-)Gasthäuser, in denen sich die Gäste – aus nah und fern – wohlfühlen und gerne einkehren!
Um diese Entwicklung zu fördern, stiftet der Arbeitskreis Heimatpflege im Regierungsbezirk Tübingen e.V. im Jahr 2025 erneut einen Preis "Vorbildliches (Dorf-)Gasthaus"
Der Wettbewerb wird in der Regel alle zwei Jahre durchgeführt. Über die Preisvergabe entscheidet eine Jury, die sich aus Mitgliedern des Arbeitskreises Heimatpflege sowie anderen mit der Heimatpflege und Heimatkunde verbundenen Personen zusammensetzt, wie beispielsweise Kulturwissenschaftlern oder Gastronomiefachleute. Aspekte, wie das kulturelle Programm oder die bauliche und räumliche Ausstattung, auch unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten, fließen in die Wertung mit ein. Ausgezeichnet werden jeweils bis zu drei Preisträger. Die Verleihung findet im Rahmen eines „Feschdle“ statt. Die Gewinner erhalten eine Urkunde, eine Plakette und eine Stele. Interessenten können sich an die Geschäftsstelle des Arbeitskreises Heimatpflege im Regierungsbezirk Tübingen e. V. beim Regierungspräsidium, Referat 23, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen, Mail: heimatpflege-tuebingen@rpt.bwl.de, wenden. Die Bewerbungsfrist endet am 30. April 2025. Nähere Informationen zu den Teilnahmebedingungen gibt die Geschäftsstelle des Arbeitskreises.
Der Arbeitskreis freut sich auch über Tipps und Vorschläge von Gasthausbesuchern, die „ihr“ Gasthaus für den Wettbewerb empfehlen.
Hintergrundinformation:
Der Arbeitskreis Heimatpflege im Regierungsbezirk Tübingen e.V. ist der Dachverband, der in der Heimatpflege im Regierungsbezirk Tübingen tätigen Organisationen und Verbände. Seit seiner Gründung im Jahr 1985 unterstützt der Arbeitskreis Heimatpflege Vereine und Verbände, die sich mit der Heimat und der Heimatpflege beschäftigen.
Heimatpflege bedeutet für den vorwiegend ehrenamtlichen Arbeitskreis, den hohen Stellenwert der Heimat in einer zusammengerückten Welt verständlich zu machen. Heimatliebe und Weltoffenheit sind in einer globalisierten Welt keine Gegensätze. Der Begriff „Heimat“ wird weit und offen gefasst, er umfasst nicht nur Erinnerungskultur. Heimat ist keinesfalls Reservat für wenige, sondern bietet Raum für viele.
Anlage: