Pressemitteilung

B 27, Ortsumgehung Tübingen (Schindhaubasistunnel)

Einleitung des Planfeststellungsverfahrens.

Übersichtsplan des geplanten Schindhaubasistunnel

Die Abteilung Mobilität, Verkehr, Straßen des Regierungspräsidiums Tübingen hat am Freitag, 28. Juni 2024, den Antrag auf Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für die Ortsumgehung von Tübingen mit dem Schindhaubasistunnel im Zuge der B 27 gestellt. Durch die Antragseinreichung bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde im Regierungspräsidium wurde ein bedeutender Meilenstein bei diesem wichtigen Vorhaben erreicht. Geplant ist, noch im zweiten Halbjahr 2024 die Planunterlagen auf der Homepage des Regierungspräsidiums Tübingen öffentlich auszulegen.

„Mit der Antragstellung starten wir nun nach Jahrzehnten intensiver Planung und zahlreichen Beteiligungsprozessen in das Genehmigungsverfahren. Der Ausbau wird die Ortsdurchfahrt von Tübingen deutlich entlasten und die Unfallrisiken und Umweltbelastungen merklich reduzieren. Der Lückenschluss ist darüber hinaus ein enormer Fortschritt für die gesamte Region südlich von Tübingen sowie für alle, die die B 27 als wichtige Verkehrsachse nutzen“, so Regierungspräsident Klaus Tappeser.

Im Zuge der Auslegung wird das Regierungspräsidium Tübingen eine Öffentlichkeitsveranstaltung zum Vorhaben durchführen. Dies bietet den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich direkt von den Fachleuten des Regierungspräsidiums informieren zu lassen und Fragen zu den Planunterlagen zu stellen. Die Universitätsstadt Tübingen wird als wichtiger Ansprechpartner ebenfalls vor Ort sein. Detaillierte Informationen zur öffentlichen Auslegung und zur Informationsveranstaltung werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Hintergrundinformationen:

Die B 27 stellt neben der A 81 eine wichtige Nord-Süd-Verbindung dar. Sie führt vom Mittleren Neckarraum über Tübingen in den Zollernalbkreis. Bestandteil der vierstreifigen Ausbaukonzeption der B 27 von Stuttgart bis Balingen ist die Ortsumgehung Tübingen mit dem Schindhaubasistunnel mit aktuellen Gesamtkosten von rund 338 Millionen Euro. Das hohe Verkehrsaufkommen auf der B 27 zwischen dem Tübinger Kreuz und dem Bläsibad belastet die Bewohnerinnen und Bewohner der Südstadt und der Gartenstadt durch Lärm und Luftschadstoffe erheblich. Dies wird sich mit der Ortsumgehung nachhaltig verbessern. Gleichzeitig entstehen neue Möglichkeiten der städtebaulichen Entwicklung.

Weitere Informationen sind auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen zu finden: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/abt4/b27-28/

Das Planfeststellungsverfahren ist das Genehmigungsverfahren für Infrastrukturvorhaben, die eine Vielzahl von öffentlichen und privaten Interessen berühren. Es ist unter anderem für den Neu- und Ausbau von Bundesstraßen vorgeschrieben. Im Verfahren und in der abschließenden Entscheidung, dem Planfeststellungsbeschluss, der mit einer Baugenehmigung vergleichbar ist, findet eine umfassende Abwägung aller Belange statt. Ziel des Verfahrens ist es, alle Interessen möglichst "unter einen Hut" zu bringen.

Ein wichtiges Merkmal der Planfeststellung ist die sogenannte Konzentrationswirkung. Das bedeutet, dass der Planfeststellungsbeschluss alle anderen notwendigen Einzelgenehmigungen wie zum Beispiel naturschutzrechtliche Befreiungen ersetzt. Dies wiederum erfordert die frühzeitige und umfassende Beteiligung aller Träger öffentlicher Belange, unter anderem Fachbehörden und Gemeinden, deren Aufgabenbereiche von dem Projekt berührt sind. Beteiligt werden aber auch Verbände und sonstige Stellen, die ihren Sachverstand und ihre Forderungen auf diesem Weg ins Verfahren einbringen können.

Hinweis für die Redaktionen:

Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Matthias Aßfalg, Pressesprecher, Tel.: 07071 757-3008, gerne zur Verfügung.

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