Die Abteilung Mobilität, Verkehr, Straßen des Regierungspräsidiums Tübingen hat im Sommer dieses Jahres beim Planfeststellungsreferat des Regierungspräsidiums den Antrag auf Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für die Ortsumgehung von Tübingen mit dem Schindhaubasistunnel im Zuge der B 27 gestellt.
Im Vorfeld der öffentlichen Auslegung der Planfeststellungsunterlagen, die für den Zeitraum Januar/Februar 2025 geplant ist, führt die Mobilitätsabteilung eine öffentliche Informationsveranstaltung durch. Diese bietet allen Interessierten die Möglichkeit, sich direkt von den Fachleuten des Regierungspräsidiums und den Fachgutachtern informieren zu lassen.
Das Regierungspräsidium lädt alle Interessierten herzlich ein zur
öffentlichen Informationsveranstaltung
am Montag, 2. Dezember 2024, von 19:00 bis 21:30 Uhr
in der Hermann-Hepper-Halle,
Westbahnhofstraße 23, 72070 Tübingen.
Der Einlass ist ab 18:30 Uhr.Die Informationsveranstaltung beginnt um 19:00 Uhr mit einer inhaltlichen Vorstellung wichtiger Themen, wie der technischen Straßenplanung, der Landschaftsplanung, des Lärmschutzes, der Verkehrssicherheit und den Auswirkungen des Projektes auf Mensch, Natur und Umwelt. Im Anschluss haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, an Thementischen in den direkten Austausch mit dem Projektteam und den Gutachtern zu treten. Dort können Fragen gestellt und vertiefte Informationen zu Themenschwerpunkten, darunter die unterschiedlichen Fachbeiträge, die Visualisierung oder die Planunterlagen, eingeholt werden.
Hintergrundinformationen:
Die B 27 stellt neben der A 81 eine wichtige Nord-Süd-Verbindung dar. Sie führt vom Mittleren Neckarraum über Tübingen in den Zollernalbkreis. Bestandteil der vierstreifigen Ausbaukonzeption der B 27 von Stuttgart bis Balingen ist die Ortsumgehung Tübingen mit dem Schindhaubasistunnel mit Gesamtkosten von rund 338 Millionen Euro (Stand RE-Vorentwurf 2019). Das hohe Verkehrsaufkommen auf der B 27 zwischen dem Tübinger Kreuz und dem Bläsibad belastet die Bewohnerinnen und Bewohner der Südstadt und der Gartenstadt durch Lärm und Luftschadstoffe erheblich. Dies wird sich mit der Ortsumgehung nachhaltig verbessern.
Weitere Informationen sind auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen zu finden: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/abt4/b27-28/
Das Planfeststellungsverfahren ist das Genehmigungsverfahren für Infrastrukturvorhaben, die eine Vielzahl von öffentlichen und privaten Interessen berühren. Es ist unter anderem für den Neu- und Ausbau von Bundesstraßen vorgeschrieben.