Pressemitteilung

B 28, Tübingen – Reutlingen

B 28 zwischen der Ortsdurchfahrt von Tübingen und der Anschlussstelle Jettenburg

B 28 zwischen der Ortsdurchfahrt von Tübingen und der Anschlussstelle Jettenburg

Belagserneuerung zwischen den Anschlussstellen Jettenburg und Kusterdingen - Abschluss der Arbeiten.

Seit April 2021 erneuert das Regierungspräsidium Tübingen die Fahrbahndecke der B 28 zwischen dem Ortsausgang von Tübingen und den Anschlussstellen Kusterdingen und Jettenburg.

Der derzeit gesperrte Abschnitt der B 28 zwischen der Anschlussstelle Jettenburg und der Anschlussstelle Kusterdingen in Fahrtrichtung Tübingen wird voraussichtlich im Laufe des Freitags, 18. Juni 2021 einspurig für den Verkehr freigegeben. Auch die Auf- und Abfahrtsäste der Anschlussstelle Jettenburg in Fahrtrichtung Tübingen sind dann wieder befahrbar.

Ab voraussichtlich Samstag, 19. Juni 2021 ist die B 28 wieder in beiden Fahrtrichtungen jeweils zweispurig befahrbar.

Bis der neue Fahrbahnbelag seine volle Griffigkeit erreicht, wird zunächst eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 km/h angeordnet. Diese besteht voraussichtlich bis Mitte September 2021.

Für die Wiederherstellung der Schutzplanken in den Mittelstreifenüberfahrten zwischen Jettenburg und Kusterdingen sind Tagesbaustellen außerhalb der Hauptverkehrszeiten erforderlich. Hierfür werden die Überholspuren in Fahrtrichtung Tübingen und Reutlingen gesperrt und der Verkehr einspurig an den Arbeitsbereichen vorbeigeleitet. Es ist vorgesehen die Überfahrten bis spätestens Mitte Juli 2021 zu schließen.

Sanierung des Mittelkanals

Im Zuge der Öffnung der Mittelstreifenüberfahrten wurden Schäden an den Entwässerungseinrichtungen der B 28 im Bereich des östlichen Ortsausgangs von Tübingen auf einer Länge von rund 200 Metern festgestellt. Zur Untersuchung des Schadensumfangs und zur Festlegung eines Sanierungskonzeptes ist es erforderlich in diesem Bereich die Schutzplanken vorübergehend abzubauen. Die Sanierung dieses Mittelkanals soll voraussichtlich im Sommer 2021 erfolgen. Die Schutzplanken werden nach der Kanalsanierung wiederaufgebaut. Bis dahin ist in diesem Bereich eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h notwendig.

Das Regierungspräsidium Tübingen bedankt sich bei allen von der Baumaßnahme betroffenen Anliegern, der Stadt Tübingen, der Gemeinde Kusterdingen mit Ortsteilen sowie den Verkehrsteilnehmern für ihre Geduld und ihre Kooperation.

Im Zuge der Maßnahme wurden in sechs Bauphasen rund 100.000 Quadratmeter Asphalt- und Binderschichten im Kompaktasphaltbauweise erneuert. Die Kosten der Fahrbahndeckenerneuerung belaufen sich auf rund vier Millionen Euro und werden hauptsächlich vom Bund getragen. Die Stadt Tübingen ist mit einem Kostenanteil von rund 120.000 Euro an der Maßnahme beteiligt.

Informationen zu Sperrungen und Umleitungen können unter www.verkehrsinfo-bw.de abgerufen werden.

Bildunterschrift: Fahrbahndeckenerneuerung auf der B 28 zwischen der Ortsdurchfahrt von Tübingen und der Anschlussstelle Jettenburg

Fotografie: Regierungspräsidium Tübingen, Ref. 47.1

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