Das Regierungspräsidium Tübingen plant den Umbau des Knotenpunktes
B 311 – L 259 bei Ehingen-Nasgenstadt. In diesem Rahmen führt das Regierungspräsidium im Zeitraum von Ende September bis Ende Oktober 2020 an voraussichtlich drei bis fünf Arbeitstagen eine Bodenkartierung im Umfeld des Knotenpunkts durch. Dazu werden, unter Rücksichtnahme auf die Bepflanzung, Bodenproben mit einem Bohrstock entnommen.
Für die Bodenkartierung müssen Grundstücke auf den Gemarkungen Ehingen und Nasgenstadt betreten werden. Da die geplanten Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegen, sind die Grundstückseigentümer verpflichtet, sie zu dulden.
Für etwaige Schäden, die aufgrund dieser Untersuchungen entstehen, kann der Betroffene vom Träger der Straßenbaulast eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen. Etwaige Ansprüche sind an das Regierungspräsidium Tübingen, Abteilung 4, Referat 42, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen zu richten.
Das Regierungspräsidium wirbt bei den Grundstückseigentümern um Verständnis und bittet, etwaige Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.
Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Dirk Abel, Pressesprecher, Tel.: 07071 757-3005, gerne zur Verfügung.
Pressemitteilung
B 311, Planungen zum Umbau des Knotenpunktes B 311 – L 259 bei Ehingen-Nasgenstadt
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