Die betriebliche Therapiehäufigkeit wird zwei Mal pro Jahr für jede meldepflichtige Nutzungsart berechnet. Ein Teil der Daten stammt aus den Eingaben der Tierhaltenden (durchschnittlicher Tierbestand im Halbjahr), der andere aus den tierärztlichen Mitteilungen (Anzahl behandelter Tiere, Anzahl Wirktage). Über die Betriebsnummer des Tierhaltungsbetriebs finden diese Daten zusammen.
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