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BREXIT | Europäische Kommission veröffentlicht Empfehlungen für Abnehmer von Produkten, die aus Vereinigten Königreich importiert werden

Symbolbild Brexit

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Im Zuge des Austritts des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nord-irland aus der Europäischen Union wurde im Austrittsvertrag zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich eine Übergangsphase bis Ende 2020 vereinbart.
Die Europäische Kommission hat nun aktuell eine Empfehlung herausgegeben, in der über die rechtlichen Auswirkungen des Austritts informiert wird. Die Empfehlung richtet sich vornehmlich an Abnehmer von Produkten, die von Lieferanten mit Sitz im Vereinigten Königreich bezogen werden.
Von besonderem Interesse ist die Empfehlung für die Abnehmer von Produkten, die in den Geltungsbereich bestimmter europäischer Verordnungen und Richtlinien (z. B. unter die Richtlinie 2001/95/EG über allgemeine Produktsicherheit) fallen. Diese sind im Anhang der Empfehlung aufgezählt.
Ausdrücklich ausgenommen sind von der Empfehlung landwirtschaftliche Produkte, Medizin-Produkte, Fahrzeuge, die Flugsicherheit und die meisten Chemikalien. Für diese sollen gesonderte Mitteilungen veröffentlicht werden.


In den drei Teilen der Empfehlung werden
A.    die Rechtslage am Ende der Übergangsphase,
B.    relevante Bestimmungen des Austrittsvertrages und
C.    die Besonderheiten der Regelungen für Nordirland am Ende der Übergangsphase erläutert.


Der Teil A stellt im Wesentlichen dar, dass Abnehmer von Produkten, die aus dem Vereinigten Königreich geliefert werden, mit Ablauf der Übergangsphase zu Importeuren werden. Dadurch haben sie weiter gefasste Pflichten.
Nach Ende der Übergangsphase dürfen benannte Stellen, die in das Konformitätsbe-wertungsverfahren eingebunden werden, ihren Sitz nicht mehr im Vereinigten Königreich haben.
In der Mitteilung werden konkrete Vorschläge gemacht, wie die betroffenen Wirtschaftsakteure darauf reagieren können.


Im Teil B werden die für das Thema relevanten Regelungen des Austrittsvertrages erläutert. Insbesondere wird hier auf die Übergangsfristen anhand sehr konkreter Beispiele eingegangen.


Im dritten Teil (Teil C) geht die Empfehlung auf die besondere Situation Nordirlands ein, für das nach dem Ende der Übergangsphase das „Irland/Nordirland-Protokoll“ gelten wird. Durch dieses Protokoll werden einige Regelungen des EU-Rechts auch weiterhin in Nordirland angewendet. Auch in diesem Teil werden verschiedenen Punkte genauer anhand von Beispielen erläutert.


In der Empfehlung verweist die Kommission am Ende auf ihre Webseiten für den Binnenmarkt für Waren (http://ec.europa.eu/growth/single-market/goods_en und http://ec.europa.eu/growth/sectors_en), die allgemeine Informationen für Non-Food- und Nicht-Landwirtschaftsprodukte anbieten und bei Bedarf aktualisiert werden.
Die Empfehlung kann unter folgendem Link aufrufen werden: https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/file_import/industrial-products_de.pdf

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