Pressemitteilung

Christoph Dudenbostel ist neuer Leiter des Referats Flüchtlingsaufnahme des Regierungspräsidiums Tübingen

Christoph Dudenbostel wurde mit Wirkung zum 15. Juli 2024 von Regierungspräsident Klaus Tappeser zum neuen Leiter des Referats „Flüchtlingsaufnahme“ bestellt.

V. l. n. r.: Regierungsvizepräsident Dr. Utz Remlinger, Christoph Dudenbostel, Regierungspräsident Klaus Tappeser

Seit 2013 ist Christoph Dudenbostel in der Landesverwaltung Baden-Württemberg tätig. Zu Beginn im Regierungspräsidium Tübingen im Baurecht eingesetzt, nahm er von 2014 an Aufgaben der Grenzüberschreitenden Zusammenarbeit (Interreg Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein) wahr, bevor er von 2017 an zwei Jahre im Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg als Referent im Bereich „IT-Recht, Vergabewesen, Verwaltungsstruktur“ tätig war.

Es schloss sich eine zwei Jahre währende Tätigkeit als Referent für Ausländerrechtliche und Ausweisungsverfahren im Referat „Staatsangehörigkeitsrecht, Ausländerrecht“ des Regierungspräsidiums Tübingen an. Zu Beginn des Jahres 2020 übernahm der Jurist die Leitung des neu geschaffenen Regionalen Sonderstabs Gefährliche Ausländer, bevor er im April 2021 als 2. Referent ins Personalreferat beim Regierungspräsidium Tübingen wechselte.

„Der Umgang mit Geflüchteten und den vielen Ehrenamtlichen in unseren Erstaufnahmeeinrichtungen bedarf eines besonderen Maßes an Einfühlungsvermögen. Das hat Herr Dudenbostel in verschiedenen Tätigkeiten auf unterschiedlichen Ebenen der Landesverwaltung bewiesen“, so Regierungspräsident Klaus Tappeser bei seiner Amtseinsetzung.

Aufgewachsen im Ruhrgebiet, hat Christoph Dudenbostel an den Universitäten Würzburg und Tübingen Rechtswissenschaften studiert und sein Rechtsreferendariat am Landgericht Tübingen absolviert.

Hintergrundinformation:

Das Referat 15.2 Flüchtlingsaufnahme des Regierungspräsidiums Tübingen ist für die Erstaufnahme von Geflüchteten in den Erstaufnahmeeinrichtungen im Regierungsbezirk Tübingen zuständig. Momentan sind die Landeserstaufnahmeeinrichtung in Sigmaringen, die Erstaufnahmeeinrichtung in Tübingen als Einrichtung für besonders Schutzbedürftige sowie das Ankunftszentrum Ukraine in Meßstetten in Betrieb.

Asylsuchende Menschen werden nach ihrer Ankunft in Baden-Württemberg zunächst im Ankunftszentrum in Heidelberg untergebracht. Dort findet neben der Registrierung und erkennungsdienstlichen Erfassung auch die Gesundheitsuntersuchung statt, bevor sie anschließend die Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes erreichen.

Für die Versorgung und Betreuung der Geflüchteten werden Dienstleister im Rahmen von europaweiten Ausschreibungen wie Alltagsbetreuung, Sicherheitsdienst, Verpflegung und medizinische Versorgung beauftragt. Das Regierungspräsidium Tübingen ist für deren Auswahl im Rahmen der Vergabeverfahren, Steuerung und Überwachung verantwortlich.

Nach der im Regelfall nicht länger als sechs Monate dauernden Unterbringung in der Erstaufnahme werden die Asylsuchenden gemäß dem Asyl- und dem Flüchtlingsaufnahmegesetz unter Zugrundelegung eines Bevölkerungsschlüssels auf die Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg verteilt. Die landesweite Zuständigkeit für die Steuerung, Planung und Durchführung der Verteilung liegt beim Regierungspräsidium Karlsruhe.

Ein weiteres Aufgabengebiet des Referates 15.2 ist die Rückkehrberatungsstelle für Bewohnerinnen und Bewohner, die freiwillig in ihr Heimatland oder in andere aufnahmebereite Drittstaaten ausreisen möchten.

Bild:

V. l. n. r.: Regierungsvizepräsident Dr. Utz Remlinger, Christoph Dudenbostel, Regierungspräsident Klaus Tappeser; Fotografie: Jana Schlotter, Regierungspräsidium Tübingen.

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